Wenn ein Geschäftsführer eine Wohlfahrtverbandes über 100.000 € im Jahr verdient, ist das schon verdächtig. Bei 300.000 € im Jahr, wie bei der AWO-Vorsitzenden Hannelore Richter vom Verband Wiesbaden muss man von Betrug/Untreue ausgehen. Solche Personen müssen auch umgehend entlassen werden mit der Auflage, den zu Unrecht erhaltenen Lohnanteil zurückzuerstatten. Das gilt genauso wie für Frau Hannelore Richter gegen den langjährigen AWO-Geschäftsführer Jürgen Richter in Frankfurt, der sich für seinen (privat) eingesetzten Jaguar anscheinend Euro 5.000,- Dienstwagen pauschal überweisen ließ, wie die Frankfurter Rundschau berichtet. Da die AWO ein Tendenzbetrieb ist, war den Repräsentanten klar, dass das Unrecht war. Es liegt jeweils Vorsatz vor.
Darüber hinaus verpflichtet manchmal auch der Familienname.