Die Sparkassen drängen ihre Kunden aus den Sparverträgen heraus. Viele Sparverträge haben nach 15 Jahren der höchste Prämienstufe erreicht und dürfen gekündigt werden, so der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 14.5.2019 (XI ZR 345/18). Danach ist eine Kündigung nur möglich, wenn die Höchstprämie erreicht ist. Tatsächlich kündigen Sparkassen nach Mitteilung von Verbraucherschutzverbänden auch andere davon nicht betroffene Verträge.

 

Deshalb sollte jeder, der gekündigt wird, prüfen oder prüfen lassen, ob die Kündigung wirklich zulässig war. Entweder kann man dann dagegen vorgehen oder sich den Zinsschaden auszahlen lassen. Verbraucherzentralen bieten diesen Service an, aber auch spezialisierte Rechtsanwälte. Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Frau Rechtsanwältin Marita Rohde, Sekretariat 07531/5956-13.