Hinweis der Kanzlei FISCHER & COLLEGEN
Sind wir nicht alle ein bisschen virtuell?
Aufgrund der verschärften Allgemeinsituation sollten vorübergehend Direktkontakte wie Besuche und Besprechungen vermieden werden, soweit es geht.
Uns reicht es in der Regel aus, wenn Sie uns Ihre Unterlagen schriftlich oder noch besser per Email hereingeben und wir uns danach online oder per Telefon austauschen.
Bleiben Sie gesund in diesen virulenten Zeiten!
VW will ab Mai Entschädigung bezahlen
Ende Februar hatten sich die Musterkläger und Volkswagen auf einen Entschädigungskorridor der betrogenen Dieselkäufer geeinigt. Das Musterfeststellungsverfahren war damit beendet. Wer sich das Musterfeststellungsregister eingetragen hat, soll eine Entschädigung zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten. Mit diesem Betrag sind dann alle Ansprüche wegen des Dieselbetruges gegen VW abgegolten.
Wir sind skeptisch. Das Angebot ist viel zu niedrig. Und man muss das Fahrzeug behalten, den ‚Prototyp des Dieselbetruges‘. Wer dann später verkaufen oder in Zahlung geben will, dem wird der Vergleichsbetrag dann höchst wahrscheinlich am Preis abgezogen. Der Schaden bleibt damit ganz beim Dieselkunden. Wir klagen bislang in allen Fällen erfolgreich auf Rückabwicklung und höheren Schadensersatz, zuletzt am LG Konstanz mit Urteil vom 17.02.2020. Andere Verfahren laufen.
Schon die Abwicklung ist alles andere als kundenfreundlich. Volkswagen hat für die Vergleichsabwicklung das Portal www.mein-vw-vergleich.de eingerichtet. Wer drauf geht, muss erst mal Name und sämtliche Daten von sich angeben und bekommt dann einen Newsletter. Später dann eine Offerte, dass der Kunde zu dem vorgeschlagenen Preis auf weitere Ansprüche gegen Volkswagen verzichtet, befristet bis 20. April 2020. Dann nimmt VW das selbst definierte Angebot an und beginnt mit der Auszahlung bis spätestens 05. Mai, genau der Tag, an dem der Bundesgerichtshof erstmal über diese Fallkonstellation verhandelt. VW befürchtet hier ein böse Klatsche und will die Vergleiche daher vorher abschließen.
LASSEN SIE SICH UNABHÄNGIG BERATEN, OB DER VERGLEICHSVORSCHLAG VON VW FÜR SIE SINNVOLL IST!
Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist regelmäßig RA Oliver Hirt und RA Rafael Fischer 07531/5956-10
Der Tagesspiegel hat berichtet, dass der Höchstbetrag von 6.257 € nur bezahlt wird für den Audi A6 (Modelljahr 2016).
Für den Polo, Fabia, Roomster, Praktik, Ibiza und A1 Modelljahr 2008 werden lediglich 1.350 € angeboten. Beim Modelljahr 2016 (das sind die wenigsten) gibt es bis zu 3.038 €.
Monatsfrist im Gesellschaftsvertrag bei unwirksamen Beschlüssen
Eine Gesellschaft hat ein schützenswertes Interesse an einer zeitnahen Feststellung der Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse. Daher ist eine im Gesellschaftsvertrag festgelegte Monatsfrist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht zu beanstanden.
Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug
Für die Eltern war es ein Albtraum: Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sieht in einem Münchener Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge – und hat den Verdacht, das Kind sei misshandelt worden. Zur Klärung wird das Mädchen in die Hauner’sche Kinderklinik gebracht, wo die Ärzte den Verdacht bestätigen: Ursache der Verletzung könne nur eine Kindesmisshandlung sein.
Beschwerde eingelegt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Bundesrichter, die Kükenschreddern toleriert haben
Mit Verfügung 28.1.2020 hat die Staatsanwaltschaft Leipzig die Strafanzeige der Rechtsanwälte FISCHER & COLLEGEN gegen die Richter am Bundesverwaltungsgericht, die Kükenschreddern für tolerierbar erachtet haben, zunächst eingestellt. Hiergegen hat Rechtsanwalt Rafael Fischer Beschwerde eingelegt und unter Mitwirkung der Rechtsstudentin und Rechtspraktikantin Letizia Divava aus Konstanz wie folgt begründet: