Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich
Eine Ehe kann schon vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, allerdings nur ausnahmsweise. Die Voraussetzungen hierfür sind eng auszulegen. Hierauf hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hingewiesen. Erforderlich ist danach, dass es für den antragsstellenden Ehegatten eine unzumutbare Härte wäre, trotz des Getrenntlebens die Ehe auch im Sinne eines bloßen Verheiratetseins weiterzuführen. Die Gründe dazu müssten in der Person des anderen Ehegatten liegen. In dem entschiedenen Fall sahen die Richter diese Voraussetzungen als gegeben an. Die Antragstellerin hatte glaubhaft gemacht, dass der Antragsgegner nach einem Gewaltexzess und der darauf getroffenen Regelungen zur Überlassung der Ehewohnungen und zu einem Mehrungs- und Kontaktaufnahmeverbot weiterhin in bedrohlicher Weise den Kontakt zu ihr gesucht hat. Daher sei es nicht verfrüht, das Scheidungsverfahren schon vor Ablauf eines Jahres nach der Trennung einzuleiten.
Das Risiko für den Bürgen
Wer für die Schulden eines anderen bürgt, muss im Zweifel auch bezahlen. Wer bürgt, übernimmt die Verantwortung für fremde Schulden. Beinahe einzige Voraussetzung ist, dass für den Bürgschaftsvertrag Schriftform gilt. Oftmals verlangen Banken und Vermieter eine selbstverpflichtende Bürgschaft. Neben der sogenannten Ausfallbürgschaft (hier muss der Bürge aufkommen, wenn beim Schuldner nichts mehr zu holen ist) sind sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaften weit verbreitet. Gebräuchlich, aber für den Bürgen nicht ungefährlich ist der „Verzicht auf die Einrede der Vorausklage“. Im Klartext bedeutet das, dass der Bürge in Anspruch genommen werden kann, sobald der Schuldner nicht zahlt oder bisherige Ratenzahlungen einstellt. Der Gläubiger muss nicht etwa den Schuldner verklagen, sondern kann sich direkt an den Bürgen halten.
TÜV Rheinland muss für die Zulassung von Billigimplantaten Schadensersatz zahlen
Ein französischer Hersteller von Brustimplantaten hatte mangelhafte Brustimplantate in Umlauf gebracht, die mit minderwertigem industriellem Silikon befüllt waren. Zwischen 2001 und 2010 haben mehr als 300.000 Frauen diese Implantate erhalten. Der Hersteller hatte auf diese Weise jährlich etwa 1,2 Millionen Euro eingespart. Diese Ersparnis hatte böse Folgen: Die Implantate wiesen überdurchschnittlich häufig Risse auf. Während der Bundesgerichtshof in Deutschland bezüglich TÜV Rheinland keine Pflichtverletzungen festgestellt hat, erfolgte erstmals 2013 in Frankreich eine Verurteilung des TÜV Rheinland zu Schadensersatzzahlungen. Dieses Urteil wurde jetzt letztendlich bestätigt. Der TÜV hätte das Produkt so nicht zulassen dürfen.
Anhusten II: Absichtliches Anhusten gilt als tätlicher Angriff
Das Amtsgericht Frankfurt a. M. hat gegen eine Frau einen Strafbefehl wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte erlassen, weil diese anlässlich einer Polizeikontrolle einen der prüfenden Beamten bewusst und absichtlich angehustet hat. Die Frau hat eine Geldstrafe in Höhe von 1.440,00 € erhalten.
84 Millionen Dollar Schadensersatz: In den USA saßen zwei Teenager 30 Jahre zu Unrecht im Gefängnis
Erst ein DNA-Abgleich 2014 wies nach, dass die beiden Brüder McCollum und Brown als Teenager zu Unrecht des Mordes verurteilt wurden. Die Todesstrafe wurde seinerzeit in eine lebenslange Haft umgewandelt bis 30 Jahre später die tatsächliche Auflösung kam.
Jeder der Brüder erhält nun 31 Millionen Dollar Schadensersatz (für jedes Jahr der Gefangenheit sowie 13 Millionen an zusätzlicher Strafschadensersatz).
Wären die Täter in Deutschland verurteilt worden und wäre dort die lebenslange Haft über 30 Jahre abgesessen worden, würde auch das deutsche Gesetz einen Schadensersatz bereit halten, aber erheblich geringere Beträge.
Seit 2020 beträgt die Haftentschädigung pro Hafttag 75,00 EUR (der Deutsche Anwaltverein hatte mindestens 100,00 EUR gefordert). Im Jahr macht das 27.375,00 EUR (75,00 EUR x 365). Über einen Zeitraum von 30 Jahren entstehen damit gerade einmal lächerliche 821.250,00 EUR zusammen. Wäre in Deutschland ein verpfuschtes Menschenleben nur so viel wert?