Steuerlich wird eine Erbschaft ähnlich wie eine Schenkung betrachtet. Wer eine Zuwendung erhält, muss den Vermögenszuwachs versteuern. Bei Verwandtschaftsverhältnissen gelten jedoch unterschiedliche Freibeträge:
Für Ehegatten gilt: € 500.000
Für Kinder gilt: € 400.000 (von jedem Elternteil)
Für Enkelkinder gilt: € 200.000 (von jedem Großelternteil)
Für Eltern gilt: € 100.000 (je Elternteil und je Kind)
Sonstige haben einen Freibetrag von € 20.000.