Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Aachen (VG Aachen) ist eine Fahrtenbuchauflage grundsätzlich für alle Fahrzeuge eines Halters zulässig, jedoch gibt es dabei Einschränkungen und rechtliche Anforderungen.

Grundsätze der Fahrtenbuchauflage

Die Fahrtenbuchauflage wird in der Regel gemäß § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) angeordnet, wenn nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer des Fahrzeugs nicht festgestellt werden konnte. Ziel ist es, zukünftige Verstöße besser zu dokumentieren und den Fahrer identifizieren zu können.

Das VG Aachen hat entschieden, dass die Fahrtenbuchauflage nicht auf das Fahrzeug beschränkt sein muss, mit dem der Verstoß begangen wurde, sondern auch auf alle Fahrzeuge des Halters ausgeweitet werden kann, wenn dies zur Sicherstellung des Zweckes notwendig erscheint. Dies soll verhindern, dass der Halter durch eine Fahrzeugumschreibung die Auflage umgeht.

Ein totes Reh allein ist noch kein ausreichender Beweis für einen Wildunfall. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Reh tot aufgefunden werden könnte, beispielsweise Krankheiten, natürliche Ursachen, Beutegreifer oder auch illegale Handlungen.

Um einen Wildunfall nachzuweisen, sind in der Regel weitere Indizien oder Beweise erforderlich, wie zum Beispiel:

 

Die "situative Winterreifenpflicht" bedeutet, dass Winterreifen nur unter bestimmten Witterungsbedingungen verpflichtend vorgeschrieben sind. Es gibt keine generelle Pflicht, das Fahrzeug zu bestimmten Jahreszeiten (z. B. von Oktober bis April) mit Winterreifen auszustatten. Stattdessen hängt die Verpflichtung davon ab, ob winterliche Straßenverhältnisse herrschen.

Wann gilt die situative Winterreifenpflicht?

Die situative Winterreifenpflicht greift bei folgenden Bedingungen:

 

• Glatteis

• Schneeglätte

• Schneematsch

• Eis- oder Reifglätte

 

In diesen Fällen dürfen Kraftfahrzeuge nur mit geeigneten Reifen gefahren werden, die die gesetzlich vorgeschriebenen Merkmale für Winterreifen haben (meist mit M+S-Kennzeichnung und Schneeflockensymbol).

Nach Informationen des Magazins "Stern" hat Tesla immer erklärt, dass Speicherdaten ihrer Fahrzeuge sämtlich nur anonymisiert hinterlegt würden. Dass Tesla sämtliche Daten des explodierten Tesla Cybertruck vor dem Trump-Hotel in Las Vegas an die Ermittlungsbehörden herausgegeben hat, zeigt nach Meinung des "Stern", dass Tesla bei allen Fahrzeugen über Videoaufnahmen und Fernsteuerung jeweils Kontrolle über Fahrzeuge und Fahrer hat. Das hört sich an wie: Tesla weiß immer was du tust und fügt sich womöglich noch dabei. Die "Wirtschaftswoche" ist der Auffassung, dass Tesla das Fahrverhalten, die Reisewege und offenbar auch Innen- und Außenaufnahmen der Bordkamera protokolliert. Ist das zulässig? Vor allem in Deutschland? Selbst wenn so etwas in den AGBs versteckt wird? Das darf bezweifelt werden. Die Polizei freut sich jedenfalls, dass es über jeden Tesla-Fahrer ein konkretes Verhaltensprotokoll gibt.

Womöglich weiß Elon Musk, was Sie wann auf der Rückbank ihres Teslas gemacht haben oder wo Sie wann geparkt haben. Vielleicht wurde dabei auch noch gefilmt.

Als Strafverteidiger empfeheln wir: Verwenden Sie keinen Tesla für heikle Unternehmungen (z.B. als Fluchtwagen). Auch nicht als Mietwagen.

 

Bei der Täteridentifizierung sind manche Amtsgerichte zu forsch. Das Oberlandesgericht Dresden korrigierte eine Amtsgerichtsentscheidung zu folgendem Sachverhalt:

 

Dem Betroffenen war eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt worden. Er hatte sich damit verteidigt, dass nicht er, sondern ein Verwandter Fahrer zum Vorfallszeitpunkt gewesen sei.