Die "situative Winterreifenpflicht" bedeutet, dass Winterreifen nur unter bestimmten Witterungsbedingungen verpflichtend vorgeschrieben sind. Es gibt keine generelle Pflicht, das Fahrzeug zu bestimmten Jahreszeiten (z. B. von Oktober bis April) mit Winterreifen auszustatten. Stattdessen hängt die Verpflichtung davon ab, ob winterliche Straßenverhältnisse herrschen.
Wann gilt die situative Winterreifenpflicht?
Die situative Winterreifenpflicht greift bei folgenden Bedingungen:
• Glatteis
• Schneeglätte
• Schneematsch
• Eis- oder Reifglätte
In diesen Fällen dürfen Kraftfahrzeuge nur mit geeigneten Reifen gefahren werden, die die gesetzlich vorgeschriebenen Merkmale für Winterreifen haben (meist mit M+S-Kennzeichnung und Schneeflockensymbol).
Wer ist betroffen?
Die situative Winterreifenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge, unabhängig von der Fahrzeugart. Fahrer von Motorrädern oder Transportern sind ebenso verpflichtet, sich an diese Regelung zu halten, sofern sie unter winterlichen Bedingungen unterwegs sind.
Konsequenzen bei Verstößen
• Fahren ohne Winterreifen bei entsprechenden Bedingungen kann mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet werden.
• Bei einem Unfall könnten zudem versicherungsrechtliche Konsequenzen drohen, z. B. eine Mithaftung wegen Fahrlässigkeit.
Vorteile der Regelung:
Die situative Pflicht ist flexibel und entbindet Fahrzeughalter davon, Winterreifen generell montieren zu müssen, wenn keine winterlichen Bedingungen vorliegen. Dies ist besonders in Regionen mit milden Wintern von Vorteil.
In manchen europäischen Ländern (z. B. Österreich, Finnland) gibt es hingegen eine allgemeine Winterreifenpflicht für bestimmte Monate, unabhängig von den tatsächlichen Witterungsbedingungen. Es ist daher wichtig, sich bei Auslandsreisen über die geltenden Vorschriften zu informieren.