Das neue Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland, das es Personen ermöglicht, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt ohne ärztliche Bescheinigungen oder Gutachten zu ändern, birgt potenzielle Risiken, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit von Frauen in geschützten Räumen wie Gefängnissen.

Berichte über Vorfälle in deutschen Justizvollzugsanstalten zeigen, dass Trans-Frauen (biologische Männer, die sich als Frauen identifizieren) weibliche Häftlinge belästigt oder angegriffen haben.

 

Beispielsweise kam es in der Justizvollzugsanstalt Vechta zu mehreren Übergriffen einer Trans-Frau auf weibliche Insassinnen.

Beim Selbstbestimmungsgesetz könnte das der Fall sein, wenn Frauen in Gefängnissen von Transgendern belästigt oder gar angegriffen werden. Der Staat hat vorhersehbar solche Übergriffigkeit – quasi per Gesetz – ermöglicht.

 

Ein Schadensersatzanspruch gegen den Gesetzgeber aufgrund fehlerhafter Gesetze ist ein rechtlich hochkomplexes Thema, das in der Rechtsprechung und Rechtswissenschaft intensiv diskutiert wird. Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip der Gesetzgebungsfreiheit, das dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum einräumt. Dieser wird jedoch durch die Verfassung, insbesondere durch das Grundgesetz (GG), begrenzt.

Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Staatshaftung gegen den Gesetzgeber könnte unter bestimmten Voraussetzungen denkbar sein. Die entscheidenden rechtlichen Grundlagen sind:

Atallah Younes bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft geht von Fluchtgefahr aus, da bei Badluencer „keine gesicherten Wohnverhältnisse und sozialen Bindungen in der Bundesrepublik Deutschland vorliegen“, kommt eine Verschonung von der Untersuchungshaft nicht in Betracht.

Auf unsere Anzeige vom 25.12.2024 kam jetzt eine Antwort:

 

Die Generalstaatsanwaltschaft hat mitgeteilt, dass das vorgenannte Verfahren  unter der Geschäftsnummer 111 UJs geführt wird. 

 

Die Anzeige finden Sie unter

https://www.lawinfo.de/index.php/35-ausgewaehlte-rechtsgebiete/who-is/1944-offener-brief-an-generalstaatanwaltschaft-naumburg-die-im-fall-amokfahrt-weihnachttsmarkt-magdeburg-ermittelt?tmpl=component&print=1 

 

Der Prozess zwischen der ehemaligen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) vor dem Landgericht Berlin ist auf den 15. Januar 2025 terminiert worden.

 

Nachrichten aus Berlin und Brandenburg

 

In diesem Verfahren fordert Schlesinger die Zahlung eines Ruhegeldes, das gemäß ihrem früheren Vertrag bis zu 78 Prozent ihres Basisgehalts betragen sollte. Der RBB verweigert diese Zahlungen mit der Begründung, dass Schlesinger aufgrund schwerwiegender Pflichtverletzungen fristlos entlassen wurde und daher kein Anspruch auf das Ruhegeld bestehe.

 

Nachrichten aus Berlin und Brandenburg

 

Parallel dazu laufen strafrechtliche Ermittlungen gegen Schlesinger wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs. Diese Untersuchungen beziehen sich auf mögliche Verfehlungen während ihrer Amtszeit, darunter die missbräuchliche Verwendung von Rundfunkgeldern für private Zwecke.

 

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Es aber zu beachten, dass der Ausgang sowohl des zivilrechtlichen Verfahrens als auch der strafrechtlichen Ermittlungen noch offen ist. Die rechtlichen Auseinandersetzungen könnten erhebliche finanzielle und reputationsbezogene Konsequenzen für beide Parteien haben.

 

 

Neue Beschuldigte im RBB-Skandal - Untreue-Vorwürfe gegen Ex-Chefredakteur

Gefeuerter RBB-Intendantin droht Anklage!