Zur Verwirkung eines Anspruchs auf Zeugnisberichtigung
Ein Arbeitgeber hat kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des erteilten Zeugnisses, wenn er den Arbeitnehmer böswillig „ungenügend“ beurteilt hat und der Arbeitnehmer das Zeugnis als „sittenwidrig“, „unterirdisch“ und von vorsätzlicher Schädigungsabsicht getragen, beanstandet hat. Das gilt auch dann, wenn zwischen Beanstandung und Klageerhebung zwei Jahre liegen.
Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einem Urteil vom 31.05.2023 entschieden. Der Kläger konnte also noch gegen das schlechte Zeugnis vorgehen. Inhaltlich konnte er jedoch nur ein durchschnittliches Zeugnis beanspruchen.
Im Arbeitsrecht wird das Zeitmoment der Verwirkung nach relativ kurzer Zeit, als in manchen Fällen, als erfüllt betrachtet. Verschiedene Urteil nehmen so etwas an nach 5 Monaten, nach 11 Monaten oder nach 12 Monaten. Neben dem Zeitmoment wo es jedoch das Umstandsmoment hinzukommen. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber darauf vertrauen kann, dass der Kläger seinen Anspruch auf Zeugnisberichtigung nicht mehr geltend machen wird. Das war aber vorliegend nicht der Fall.
Mutterschutz nach Fehlgeburt?
Der Mutterschutz nach einer Fehlgeburt in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Zeitpunkt der Fehlgeburt und deren rechtlicher Einordnung. Die Regelungen dienen dem Schutz der Gesundheit der betroffenen Frau und der Verarbeitung des Ereignisses.
1. Mutterschutz nach einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche
Wenn eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche (Schwelle der Lebensfähigkeit des Fötus) eintritt, gilt dies rechtlich nicht als Geburt eines Kindes. In solchen Fällen gibt es keinen Anspruch auf Mutterschutz im Sinne der §§ 3 ff. des Mutterschutzgesetzes (MuSchG).
Regelungen:
Es gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Schutzregelungen, wie z. B. das Recht auf Krankschreibung.
Die Frau hat Anspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wenn sie körperlich oder psychisch nicht in der Lage ist, ihrer Arbeit nachzugehen.
Dauer der Arbeitsunfähigkeit: Der behandelnde Arzt entscheidet über die Dauer, die auch mehrere Wochen betragen kann, abhängig von der gesundheitlichen und emotionalen Verfassung der Frau.
Zu viele machen "blau": Kein Lohn mehr für den ersten Krankheitstag?
Allianz-Chef Oliver Bäte plädiert dafür, dass der erste Krankheitstag nicht mehr vom Arbeitgeber finanziert wird. D den Ausfall muss der Arbeitnehmer dann selbst tragen. In den siebziger Jahren wurde der sogenannte Karenztag abgeschafft. In Schweden, Spanien und Griechenland gibt es ihn noch.
Was dafür spricht, ist so Bäte: „Arbeitgeber zahlen jährlich 77 Milliarden Euro Gehälter für kranke Mitarbeiter. Über die Krankenkassen kommen nochmals 19 Milliarden dazu. Das entspricht in etwa 6 Prozent der gesamten Sozialausgaben. Bei einer Reduktion auf den europäischen Durchschnitt könnte man 40 Milliarden Euro sparen.“ Die Sozialbeiträge in Deutschland laufen weiter aus dem Bruder und das bei einer immer älter werdenden Gesellschaft.
Teilzeit-Krankschreibung: Warum keine Gesetze mit Ablaufdatum?
Teilzeit-Krankschreibung gibt es in Deutschland bislang nicht. Die einen sind vehement dafür, die anderen vehement dagegen. Ob es was bringt, weiß man nicht. Jedenfalls können dann Ärzte wegen kleineren „Wehwehchen“ nicht mehr so schnell komplett krankschreiben. Wenn man nicht weiß, wie sich die Einführung einer solchen Möglichkeit auswirkt, sollte man in Deutschland endlich mal über Gesetze mit Ablaufdatum nachdenken: bewährt sich eine Novellierung oder ein Gesetz nicht, läuft es nach einer „Probephase“ einfach wieder aus und alles ist beim Alten, sofern das Gesetz nicht verlängert oder dauerhaft umgesetzt wird. Ein solcher Ansatz würde auch helfen, nicht Bewährtes und Brauchbares einfacher wieder zu entfernen.
Teilzeit-Krankschreibung - was ist denn das?
Eine Teilzeit-Krankschreibung ermöglicht es Arbeitnehmern, trotz gesundheitlicher Einschränkungen teilweise zu arbeiten. Dieses Modell ist in Ländern wie Schweden etabliert, wo Ärzte den Grad der Arbeitsfähigkeit in Prozenten (z. B. 25 %, 50 % oder 75 %) festlegen. Dadurch können Beschäftigte ihre Arbeitszeit entsprechend reduzieren und dennoch beruflich aktiv bleiben. In Deutschland gibt es dies Form noch nicht. Sie wird aber diskutiert.
Vorteile einer Teilzeit-Krankschreibung: