Ein totes Reh allein ist noch kein ausreichender Beweis für einen Wildunfall. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Reh tot aufgefunden werden könnte, beispielsweise Krankheiten, natürliche Ursachen, Beutegreifer oder auch illegale Handlungen.

Um einen Wildunfall nachzuweisen, sind in der Regel weitere Indizien oder Beweise erforderlich, wie zum Beispiel:

 

  1. Beschädigungen am Fahrzeug: Lackspuren, Blut, Haare oder andere biologische Spuren am Fahrzeug.
  2. Aussagen des Fahrers oder Zeugen: Eine plausible Schilderung des Vorfalls, idealerweise mit einer zeitnahen Meldung an die Polizei.
  3. Untersuchung des Unfallortes: Spuren auf der Straße oder im Umfeld (z. B. Bremsspuren, Glassplitter oder Schleifspuren des Tieres).
  4. Gutachten oder Untersuchungen: Experten wie ein Förster oder Jäger können prüfen, ob die Verletzungen des Tieres auf einen Zusammenstoß mit einem Fahrzeug hinweisen.

Fehlt es an solchen zusätzlichen Hinweisen, ist die bloße Auffindung eines toten Rehs kein Beweis für einen Wildunfall.

AG München 123 C 13553/23 siehe hierzu

 

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-muenchen-123c1355323-wildunfall-versicherung-beweispflicht-reh#:~:text=Amtsgericht%20M%C3%BCnchen%20verneint%20Wildunfall%20Ein%20totes%20Reh%20allein%20ist%20kein%20Beweis&text=Eine%20Versicherung%20verweigerte%20ihrem%20Versicherungsnehmer,Reh%20allein%20sei%20kein%20Beweis