Mit der Anklage gegen Martin Winterkorn soll nachgewiesen werden, dass der ehemalige Konzernchef für hunderttausende, wenn nicht Millionen Fahrzeuge, verantwortlich ist, die mit einer Betrugssoftware ausgestattet waren. Strafrechtlich ist das so eine Sache. Wie kann man das heute noch nachweisen?
Denn aufgrund der Updates, die das Kraftfahrtbundesamt angeordnet hat, sind die Mängel beseitigt worden. Wie soll heute noch nachgewiesen werden, dass sie überhaupt bei allen Fahrzeugen vorhanden waren? Das ist vor dem aufspielen der Updates in der Regel gar nicht geprüft worden. Update draufspielen und gut ist. Vielleicht hat das Kraftfahrtbundesamt hier ungewollt Beweise vereitelt. Das könnte dann für Martin Winterkorn noch von Vorteil sein.
Die Staatsanwaltschaft muss sich möglicherweise überlegen, ob sie Martin Winterkorn für alle Betrügereien verantwortlich machen will oder nur für einzelne Anklagepunkte.