Wer sich als VW-Kunde der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat, gerät vermutlich rechtlich wie wirtschaftlich in eine Sackgasse. Wir raten allen Dieselkäufern, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben an, sich unbedingt vor dem 30. September 2019 aus dem Klageverfahren wirksam abzumelden und selbst eine Direktklage zu wagen. Wir haben erst kürzlich ein Ehepaar vertreten, das aus der Musterfeststellungsklage wieder ausgetreten ist. Die haben jetzt schon ihr Geld.
Die Musterfeststellungsklage dagegen droht sich hinzuziehen. Volkswagen hat gerade kein Interesse daran, zu einem schnellen Ergebnis zu kommen. VW weiß schon jetzt, dass die Schadensersatzklagen wegen des berüchtigten Motors EA189 am Ende verlieren wird. die Folge ist dann die Feststellung eines Schadensersatzanspruches dem Grunde nach. Die meisten Gerichte machen bei der Schadensberechnung dann aber einen Abzug für die tatsächliche Nutzung und gefahrenen Kilometer (Nutzungsausgleich). Je mehr ein Fahrzeugkäufer bis zum Ende des Prozesses zurückgelegt hat, desto geringer wird die Hoffnung auf Schadensersatz. Am Ende kommt dann nur noch eine lächerliche Abfindung heraus. Und genau darauf baut VW.
Die Sammelklage umfasst jetzt schon über 67.000 Seiten! VW selbst rechnet nicht mit einem Urteil vor 2023, sofern die Akte am Ende nicht beim Europäischen Gerichtshof endet. Das kann dann nochmals dauern. Die Bild-Zeitung spricht von einem Kaugummi-Verfahren. Nur: jeder Kaugummi hat mehr Geschmack. Mehr zur Direktklage erfahren Sie auf www.Lawinfo.de oder www.konlex.de.