Entschädigung wegen rechtswidriger Videoüberwachung am Arbeitsplatz?
Eine Entschädigung wegen nicht rechtmäßiger Videoüberwachung am Arbeitsplatz kommt nur dann in Betracht, wenn sie zu einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung geführt hat. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern. Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erforderlich macht, kann nach Ansicht des Gerichts nur aufgrund der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden. Hierbei sind von Bedeutung die Tragweite des Eingriffs, der Anlass und die Beweggründe der Überwachung sowie der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen.
Anmerkung zur Strafverschärfung bei sexuellem Missbrauch
Was viele schockt, ist die hohe Anzahl von Kindesmissbrauch in Deutschland, die Vernetzung der Täter über das Internet und der Umstand, dass diese Typen meist jahrelang in unmittelbarer Nachbarschaft völlig unbehelligt ihre Straftaten ausleben, und dass auch noch über Jahre bis Jahrzehnte.
Dass in der Folge und in der Diskussion der Wunsch laut wird, höhere Strafen festzusetzen, ist verständlich und im Fall von Kindesmissbrauch auch richtig. Dennoch gehen viele Diskussionen an der tatsächlichen Praxis vorbei. Das Problem ist nicht, dass ein hoher Strafrahmen nicht gegeben wäre. Das Problem ist, dass dieser von den Richtern in der Regel nicht ausgeschöpft wird, vielmehr viele Urteil am unteren Rand der Strafskala zu finden sind. Oftmals wird mit Tätern sogar Nachsicht geübt, weil sie als Lehrer ihren Job verlieren, weil sie die Familie verloren haben, weil sie nach der Tat vom Umfeld geächtet sind usw.. Na und?! Es wäre schlimm, wenn es nicht so wäre! Das kann doch kein Grund sein, im Strafmaß dann nachzugeben, wie es zuletzt der ach so verständnisvolle Vorsitzende Richter am LG Bückeburg Dr. Axel Schulte getan hat, der einen Vater, der seinen eigenen Sohn missbraucht hat, mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren hat laufen lassen, weil dieser „gerade versuche, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen“. Toll!
Christine Lambrecht erscheint als Justizministerin ungeeignet
Das Ausmaß und die Intensität im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Kindern ist in Deutschland eines der schlimmsten Fehlentwicklungen innerhalb unseres Rechtsstaates. Nach Lügde, Bielefeldt, „Maddie“ und dem 37-jährigen Gymnasiallehrer Holger B., der seinen zweijährigen Sohn missbraucht hat, ist es schwer zu ertragen, dass Kinderschänder in vielen Fällen nicht härter bestraft werden als Laden- oder Autodiebe. Wir haben in einem Artikel vom 07. Juni 2020 uns dafür stark gemacht, dass das Strafmaß für sexuellen Missbrauch von Kindern knallhart mit einer Mindeststrafe von 10 Jahren belegt wird, in allen anderen minderschweren Fällen nicht unter fünf Jahren.
Es muss Tätern und Anhängern von Kinderpornografie eindeutig klargemacht werden, dass die Gesellschaft dieses Verhalten in keiner Weise duldet, auch nicht nur ein bisschen. Wir haben in unserem Artikel noch weitere Effizienzvorschläge gemacht, die manche als zu streng betrachten. Warum eigentlich?
Die neue Kommentarseite zu Rechtsthemen und Rechtspolitik
Rechtsanwalt Fischer aus Konstanz vertritt
zunächst die Rechtspositionen seiner Mandanten
und auch seine eigenen. Aktuelle Rechtsthemen
kommentiert er künftig unter der Rubrik FISCHERhatRECHT
oder nicht oder doch? Lesen Sie und entscheiden Sie
für sich. Rechtsanwalt Fischer sagt DANKEfürDENKEN.
Haftentlassung von James Liang könnte zum Problem von VW werden
Herr James Liang befindet sich im Ruhestand. Er ist auf Bewährung frei. Zuvor saß er in den USA ein Haft wegen manipulierter Dieselfahrzeuge. Neben dem VW-Manager Oliver Schmidt ist damals auch der VW-Ingenieur James Liang verhaftet worden. Das Problem für Volkswagen ist: Herr Liang weiß viel. Und er saß vielleicht auch als Lückenbüßer für andere. Wir haben ihn bereits in mehreren Dieselklagen als Kronzeuge benannt, insbesondere für den Fall, dass dem ehemaligen Vorstand Dr. Martin Winterkorn die Erinnerung fehlen sollte.