Pfordte lässt seinen Mandanten Rupert Stadler mit dessen Frisur schlecht aussehen
Thilo Pfordte, Strafverteidiger des Ex-Audi-Chefs Rupert Stadler ist in seiner Eröffnungserklärung die Staatsanwaltschaft heftig angegangen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien ungerecht, überzogen wie beispielsweise die Telefonüberwachung seines Mandanten (die dann später prompt einen Haftgrund lieferte). Außerdem hätte Rupert Stadler allenfalls mit anderen Ex-Managern verklagt werden dürfen, nicht mit hierarchisch untergebenen Angestellten. Ob das wirklich nicht sein darf, darf bezweifelt werden. In erster Linie wirken die geltend gemachten Ansprüche auf Sonderbehandlung irgendwie arrogant. Das klingt fast so, wie wenn ein Mafiaboss zusammen mit dem Auftragsmörder, den er selbst angeheuert haben soll, nicht zusammen auf der Anklagebank sitzen möchte. Ob diese Rhetorik dem Mandanten hilft, wird man sehen.
Auffällig ist, dass gerade in Prozessen hoher öffentlicher Aufmerksamkeit Verteidiger manchmal zu Effekthascherei neigen, ohne dass hierbei genau erkennbar ist, ob das dem Mandanten nutzen wird.
Die Verteidiger von Rupert Stadler haben ihren Mandanten bereits am ersten Tag ganz schlecht aussehen lassen und das ganz ohne Worte.
Update zu: "Winterkorn hat Fuß"
Wie die Tagesschau und der NDR berichtet, kam es jüngst zu einem Treffen der Verteidiger und der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Braunschweig, um den „Fahrplan“ für den VW-Betrugsprozess (Hauptrolle: Martin Winterkorn) zu besprechen. Der Prozess soll Ende Februar/Anfang März 2021 in der Stadthalle Braunschweig beginnen.
Zu diesem Termin soll der Verteidiger des Ex-Konzernchefs Winterkorn zwei Atteste vorgelegt haben, dass es um die Gesundheit seines Mandanten nicht gut bestellt ist. Offensichtlich soll damit zunächst erreicht werden, dass Verhandlungstage bei Gericht aufgrund des Gesundheitszustandes von Winterkorn nur verkürzt stattfinden können, was dann den Prozess auf jeden Fall in die Länge zieht.
Giovanni Pamio belastet Rupert Stadler schwer
In dem Strafverfahren gegen Rupert Stadler und Konsorten kamen gestern erstmals die Angeklagten zu Wort. Der Mitangeklagte Ingenieur und Motorenentwickler bei Audi, Giovanni Pamio hat den ehemaligen Audi-Boss Rupert Stadler und den früheren Technikvorstand (bei Porsche) Wolfgang Hatz schwer belastet. Er gab in einer Verlautbarung, die von seinem Verteidiger Rechtsanwalt Walter Lechner vorgetragen wurde, an: „Alle wussten Bescheid im Audi - Konzern als Ingenieur habe er gar keine Entscheidungskompetenz gehabt, das hatten die Vorstände. Der Verteidiger gab konkret an: „Kein Ingenieur entscheidet darüber auf eigene Faust. Das war eine strategische Entscheidung.“
Erbverzicht gegen Sportwagen sittenwidrig
Wenn ein Vater seinem 18 Jahre alt gewordenen Sohn einen umfassenden Erbverzicht vereinbart, bei dem der Sohn mit einem Sportwagen (Marke Nissan GTR X) abgefunden werden soll und das Fahrzeug auch nur erhält, wenn er mit 25 Jahren eine erfolgreiche Berufsausbildung nachweisen kann, dann kann eine solche Vereinbarung sittenwidrig und damit unwirksam sein.
Das Oberlandesgericht Hamm hat einen solchen Fall für sittenwidrig und nichtig bewertet. Maßgebliches Argument war die Tatsache, dass der Erbverzicht mit sofortiger Wirkung und ohne jede Bedingung vereinbart war. Demgegenüber war die Abfindung von bestimmten Dingen abhängig. Außerdem sah das Gericht eine sittenwidrige Handlung darin, dass der Vater seinem Sohn ganz zielgerichtet die alters- und persönlichkeitsbedingte nahezu fanatische Begeisterung seines Sohnes für einen Sportwagen sich zu Nutze gemacht hat. Dies hätte zu einem Rationalitätsdefizit bei dem Sohn geführt.
Ab wann ist ein Richter im Abgas-Skandal möglicherweise befangen?
Die Klärung dieser Rechtsfrage hat es bereits zum Bundesgerichtshof geschafft. In einem Fall hatte sich die Vorsitzende Richterin eines OLG-Senats der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen, in einem anderen Fall fuhr der Richter wie in dem zu entscheidenden Prozess einen Mercedes, der hatte zwar noch nicht geklagt, aber im Vorfeld einen Vertragsanwalt des ADAC um Rat gebeten, welche Möglichkeiten er vorliegend habe. Das reichte dem Bundesgerichtshof. Denn in diesem Fall liegt nicht nur bloße Gruppenbetroffenheit vor, die für sich alleine noch keine Befangenheit begründen soll. Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Richter hat prüfen lassen, ob er Ansprüche gegen Händler/Hersteller haben könnte, hat er einen Ablehnungsgrund geschaffen weil dadurch die Möglichkeit eröffnet wird, dass in dem zu entscheidenden Rechtsstreit dann der gleiche Sachverhalt wie in der eigenen Sache zu beurteilen ist, was dann den Schein der Voreingenommenheit begründen könnte.