Umfang der Auskunftspflicht des Erben
Der Erbe hat die originäre Pflicht, Pflichtteilsberechtigten gegenüber Auskunft zu erteilen. Es reicht nicht, wenn er seine Auskunftsrechte gegenüber der Bank abtritt.
Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart klar. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Erbe selbst ermitteln müsse. So müsse er insbesondere die (vollständigen) Kontoauszüge, Sparbücher oder vergleichbare Bankunterlagen in den letzten zehn Jahren einsehen. Zudem müsse er Verfügungen bzw. Auszahlungen zusammenstellen, denen Schenkungen oder sonstige Zuwendungen zugrunde liegen, wenn sie einen bestimmten Betrag übersteigen.
In dem konkreten Fall hielten es die Richter zumindest dann für zumutbar, dass der Erbe kostenpflichtig für zehn Jahre Kontoauszüge etc. von Banken anfordert, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass es Schenkungen gegeben haben könnte. Hier hatten die Konten des Erblassers zum Stichtag nahezu keine Guthaben aufgewiesen, obwohl er erhebliche monatliche Einkünfte hatte. Dies lasse es nach Ansicht des Gerichts für konkret möglich erscheinen, dass der Erblasser im Zehn-Jahres-Zeitraum vor seinem Tod Beträge verschenkt habe.
Enterben ist gar nicht so einfach
Der für Erbrechtsfragen zuständige Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat entschieden, dass ein Vater seinem Sohn selbst bei einer gegen ihn von seinem Sohn verübten Vermögensstraftat nur bei Vorliegen besonderer Umstände den gesetzlichen Pflichtteil entziehen kann. Das Gericht in Hamm hat damit der Berufung des Sohnes gegen ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Bochum in einem mit seiner Schwester geführten Prozess stattgegeben.
Gegen miese Google-Bewertungen kann man oftmals vorgehen
Angeblich gibt es drei Bewertertypen. (1) Die, dies dir gut meinen und ein Lob aussprechen wollen; (2) die gekauften, die loben, um die Person oder das Produkt nach vorn zu bringen (Fake-Bewertungen) und (3) Stinker, die einem eine reinwürgen wollen, die sich an jemand oder etwas rächen wollen, weil es nicht so abgelaufen ist, wie vom Kritiker gedacht. Nicht selten werden solche Negativbewertungen aus der Anonymität heraus vorgenommen. Wenn das der Fall ist, kann man oft etwas dagegen tun.
Nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter: Domain-Namen
Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domain-Inhaber geleistet werden, stellen Anschaffungskosten für ein regelmäßig nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut dar. Das bedeutet, dass die Aufwendungen nicht als Entschädigungszahlung einzuordnen sind und damit auch nicht als sofort abziehbare Betriebsausgaben anerkannt werden.
Einsichtsrecht in das Grundbuch
Einsicht in das Grundbuch kann nur derjenige nehmen, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Abs. 1 GBO).
Grundbuchämter und Gerichte haben ein Einsichtsrecht für folgende Konstellationen gestattet:
Ein Einsichtsrecht hat der, der ein Recht im Grundbuch eingetragen hat (Geh- und Fahrrecht, Leitungsrecht, Hypothek, Grundschuld).
Auch Nachbarn haben ein Einsichtsrecht, wenn sie relevante nachbarrechtliche Ansprüche oder gar ein Notwegerecht durchsetzen wollen. Das muss ggf. im Einzelnen dargetan werden.
Gläubiger und Kreditgeber, die die Zwangsvollstreckung betreiben oder betreiben wollen, haben ebenfalls ein Einsichtsrecht.
Kaufinteressenten haben zuweilen ein Einsichtsrecht, wenn sie darlegen können, dass sie mit dem Eigentümer bereits in konkreten Verhandlungen stehen. In der Praxis wird oftmals vom vermeintlichen Eigentümer ein aktueller beglaubigter oder unbeglaubigter Grundbuchauszug angefordert. Aber was ist, wenn sich danach heimlich etwas ändert? Eigene Kontrolle ist besser! Kein Einsichtsrecht besteht, wenn der Interessent durch die Einsichtnahme den Namen des Verkäufers erfahren möchte.
Auch Mieter können das Grundbuch einsehen um zu ermitteln, ob der Vermieter auch tatsächlich der Eigentümer ist.