Das neue Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland, das es Personen ermöglicht, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt ohne ärztliche Bescheinigungen oder Gutachten zu ändern, birgt potenzielle Risiken, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit von Frauen in geschützten Räumen wie Gefängnissen.
Berichte über Vorfälle in deutschen Justizvollzugsanstalten zeigen, dass Trans-Frauen (biologische Männer, die sich als Frauen identifizieren) weibliche Häftlinge belästigt oder angegriffen haben.
Beispielsweise kam es in der Justizvollzugsanstalt Vechta zu mehreren Übergriffen einer Trans-Frau auf weibliche Insassinnen.
Ähnliche Vorfälle wurden auch in anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Sachsen verzeichnet.
Diese Ereignisse werfen Fragen hinsichtlich der Unterbringung von Trans-Personen im Strafvollzug auf und verdeutlichen die Notwendigkeit, sowohl die Rechte von Trans-Personen als auch den Schutz von Frauen in Haftanstalten zu gewährleisten.
Kritiker des Selbstbestimmungsgesetzes befürchten, dass die vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags ohne eingehende Prüfung missbraucht werden könnte, um Zugang zu geschützten Räumen für Frauen zu erhalten, was potenziell deren Sicherheit gefährden könnte.
Die UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem äußerte in einem Brief an die deutsche Bundesregierung Bedenken dahingehend, dass das Gesetz ohne ausreichende Schutzmaßnahmen eingeführt wird (wie sich bis jetzt gezeigt hat), was zu Menschenrechtsverletzungen gegenüber Frauen und Mädchen führt. Der Staat steht bei Gesetzesänderungen gegenüber Opfern in der Pflicht und muss das Gesetz entweder anpassen oder zurücknehmen. Das Gesetz ist eine "Schlechtleistung" der Ampel-Koalition.