Die Tageszeitung WELT berichtet in einem aktuellen Artikel, dass sich in Deutschland die Fälle häufen, dass trotz Einstellung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft die Betroffenen weiter als Beschuldigte geführt werden. Das liegt daran, dass das Ermittlungsergebnis oftmals der Polizei nicht mitgeteilt wird. Das kann für die Betroffenen im weiteren unangenehm werden.

 

Schaut die Polizei in einem späteren Fall in den Computer, wird man als in anderer Sache "Beschuldigter"  gleich ganz anders behandelt. Wenn die Polizei von der Einstellung nichts erfährt, werden die Betroffenen in den Dateien eben weiterhin im Beschuldigten-Status geführt. Das sollte nicht sein.

 

Wir sorgen bei unseren Mandanten regelmäßig dafür, dass ein möglicher negativer Eintrag aus dem polizeilichen Register gelöscht wird.

 

siehe hierzu auch https://www.welt.de/politik/deutschland/plus254990714/Justiz-Ermittlungen-eingestellt-aber-der-Beschuldigten-Status-bleibt.html#:~:text=Die%20F%C3%A4lle%20h%C3%A4ufen%20sich%3A%20Wenn,und%20dann%20entsprechend%20hart%20behandelt