Vermittler und selbstständiger Makler könnten als scheinselbstständig einzustufen sein. Insgesamt geht es um 18 Durchsuchungen beim Immobilienunternehmer Engel & Völkers am 10.12.2024.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, dass Makler oder Vermittler als Selbstständige gemeldet sind, um Sozialversicherungsabgaben zur sparen, obwohl diese Personen in die Arbeitsprozesse der Geschäftsleitung oder eines Bürobetriebes integriert sind und von dort auch noch Weisungen erhalten.
Das Problem Scheinselbstständigkeit kann sich nicht nur auf das Unternehmen Engels & Völkers beschränken, sondern auf eine ganze Reihe von Maklern und Vermittlern in der Immobilien- und auch in der Versicherungsbranche.
Wer selbstständig ist oder mit Selbständigen zusammenarbeitet, sollte sein Geschäftskonzept schleunigst überprüfen und gegebenenfalls rechtlich prüfen lassen. Sonst können im Ernstfall auch noch nach Jahren Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden.