Ein 19-Jähriger Deutscher brettert in Dänemark mit 182 km/h durch eine 80-er Zone. Die Konsequenzen? Er muss sofort sein Auto abgeben und sich sogar einem gerichtlichen Verfahren stellen.

In Deutschland wäre ein solches Vorgehen nicht denkbar. Das in Dänemark geltende „Wahnsinnsfahrtgesetz“ macht es vor Ort jedoch möglich.

Die Raser müssen regelmäßig mit der Beschlagnahme des Autos rechnen, welches nach einem abschließenden gerichtlichen Verfahren versteigert wird. Die Einnahmen aus der Versteigerung fallen dem dänischen Staat zu.

Eine „Wahnsinnsfahrt“ liegt nach dem dänischen Gesetz immer dann vor, wenn der Fahrer schneller als 200 km/h fährt oder wenn er die erlaubte Geschwindigkeit mit 100 km/h oder zu 100 % überschritten hat.

Das Gesetz umfasst zudem Alkohol am Steuer bei über 2,0 Promille, sowie besonders rücksichtsloses Fahren und verschuldet Unfälle mit Todesfolge.

Schnellfahrer sollten sich also besonders in Dänemark an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, wenn sie ihren Wagen behalten wollen und sich zudem keinem gerichtlichen Verfahren stellen wollen.

 

[Quelle: https://www.bild.de/news/ausland/news-ausland/wahnsinnsfahrt-gesetz-daenische-polizei-kassiert-auto-von-deutschem-ein-84687776.bild.html und

https://www.focus.de/panorama/welt/wahnsinnsfahrtgesetz-angewendet-deutscher-brettert-durch-80er-zone-daenische-polizei-nimmt-ihm-auto-ab_id_199265959.html