Nicht nur in Deutschland, sondern auch in beliebten Urlaubsländern drohen empfindliche Bußgelder bei zu schnell fahren oder anderen Verkehrsverstößen.

 

In den Niederlanden muss man bei Parkverstößen seit dem 1. März 2023 mit bis zu 110 € rechnen. Bei 20 km/h zu schnell sind mit bis zu 195 € zu rechnen. Bei Handybenutzung am Steuer werden 380 € fällig, Alkohol am Steuer bis zu 300 €. (Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ausland/bussgeld-niederlande/).

 

In Italien werden die Parkverstöße mit einem Bußgeld ab 45 € geahndet, für 20 km/h zu schnell werden 175 € fällig. Alkohol am Steuer wird mit 545 € geahndet. Hierbei handelt es sich um Mindestbußen tagsüber, welche nachts (22-7 Uhr) um ein Drittel höher ausfallen können. (Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ausland/bussgeld-italien/).

 

Fährt man in Frankreich über 50 km/h zu schnell, muss man mit einem Bußgeld von 1500 € rechnen, Alkohol am Steuer wird mit 135 geahndet. 20 km/h zu schnell führen zu einem Bußgeld ab 135 €. (Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ausland/bussgeld-frankreich/).

 

In Spanien müssen Falschparker mit bis zu 200 € rechnen. Fährt man über 50 km/h zu schnell, drohen sogar ab 600 €. Bei Einem Handyverstoß sind ebenfalls mit ab 200 € zu rechnen. Alkohol am Steuer wird mit einer Strafe ab 500 € geahndet. (Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ausland/bussgeld-spanien/)

 

In allen genannten Ländern sind die Bußgeldbescheide auch in Deutschland vollstreckbar.

Zu beachten ist aber, dass der Bescheid grundsätzlich auf Deutsch verschickt werden muss. Wer die Landesssprache nicht versteht, weiß auch nicht was ihm vorgeworfen wird und wie er sich wehren kann.

 

Zudem müssen nach einer geplanten Verkehrsnovelle in Österreich für März 2024, Raser in Zukunft mit der Beschlagnahme ihrer Fahrzeuge rechnen. Dann könnten dort auch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge beschlagnahmt werden.

 

Daher gilt: auch im Ausland ist Vorsicht geboten.