In fast allen bisher entschiedenen Fällen zum Dieselskandal, insbesondere bei den Modellen von VW (EA189) wurde kein Einzelgutachten über den CO2-Ausstoß durchgeführt, wenn das Fahrzeug sich nicht auf dem Prüfstand befindet.

 

Genau das macht jetzt wohl dem Gericht, in der Strafsache Martin Winterkorn, „Kopfzerbrechen“. Das Gericht hat daher vorab an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Frage gestellt, ob die manipulierten Fahrzeuge im manipulierten Zustand immer noch die Grenzwerte einhalten oder nicht mehr. Das scheint so flächendeckend noch nicht überprüft worden zu sein, sodass den Diesel-Betrügern hier das Schlupfloch bleibt bzw. die Argumentation: Wir haben mit der Manipulation nur die Grenzwerte verbessert, ohne Manipulation liegen sie aber immer noch im zulässigen Bereich!“. Vielleicht fehlt zum Beweis des Gegenteils noch der Prozessbeweis im Strafverfahren.

 

Doch hat sich vorab das Bild gezeigt, dass ohne Prüfstandmanipulation im echten Fahrbetrieb die Grenzwerte um ein Mehrfaches überschritten werden, nach Einbau eines sogenannten Updates (wie regelmäßig vom KBA vorgeschrieben) ist der Ausstoß noch höher.

 

So ist beispielsweise das ZDF-Magazin „frontal21“ zu dem Ergebnis gekommen, dass beispielsweise ein Mercedes-Typ einen vielfach höheren Schadstoffausstoß hat, als erlaubt und nach einem Update nochmals 11 % mehr. „frontal21“ wollte damit beweisen, dass Updates für die Umwelt gar nichts bringen, was wohl auch die Testfirma „Emissions analytics“, ein britisches Unternehmen, bei der Durchführung von über 2.000 Abgastests ebenfalls festgestellt hat. Was anfangs als cleveres Argument aufgefasst werden könnte, entpuppt sich offensichtlich als KO-Kriterium. Mit und ohne Update sind gerade die neuen Diesel-Fahrzeuge ganz erhebliche Umweltsünder.

 

Da das Kraftfahrt-Bundesamt ohnehin chronisch überfordert zu sein scheint, möge ein gerichtlicher Gutachter mit einer Überprüfung zur Überführung der Verantwortlichen bei Volkswagen und Audi beauftragt werden.