Im Rahmen des Diesel-Skandals berichtet www.businessinsider.de zur Anklage gegen Martin Winterkorn mit einem besonderen Detail, das den Anschein erweckt, als wäre der Abgasskandal ein Skandal von Fehleinschätzungen, aber nicht ein Abgasskandal. Im Ergebnis steht nämlich bis jetzt fest: Volkswagen hatte mit Ihrer Abschaltvorrichtung den CO2-Ausstoß geschönt. Nicht beantwortet scheint bislang die weitergehende Frage (Plausibilitätsfrage): Hat die als „Akustikfunktion“ eingebaute Abschaltvorrichtung dazu geführt, dass der CO2-Anstieg über die absolut zulässigen Grenzwerte hinaus ging? Von strafrechtlicher, wie haftungsrechtlicher Bedeutung ist die Frage, ob die Manipulation (Abschalten der notwendigen Abgasreinigung) die zulässigen Höchstwerte überschritten hat. Diese Frage konnte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bislang nicht eindeutig beantworten, weil man nur die Ausstoßreduktion bei Motordrosselung gemessen hat, nicht aber bei tatsächlich freier Fahrt, ob die Grenzwerte da nicht trotzdem im Norm-Bereich liegen. Dann läge kein haftungs- und strafrechtlich relevantes Verhalten vor. Dies wäre dann möglicherweise immer noch eine Täuschung der Behörden, nicht aber der Käufer und ohne Einfluss auf die Straßentauglichkeit. In der Konsequenz wäre das dann ein „untauglicher Versuch“, einen illegalen CO2-Ausstoß als legal darzustellen.
Dass das tatsächlich so ist, muss bezweifelt werden. Dass das KBA diese Frage nicht beantworten kann, liegt entweder daran, dass sich diese Frage für das KBA bislang nicht gestellt hat, was allerdings dann die Kompetenz der Behörde in Frage stellt oder es wäre eine groß angelegte Studie erforderlich, was einfach bislang nicht geschehen ist. Leider ist festzustellen, dass auch in solchen Behörden das KBA ziemlich viele Sesselpupser auf der Gehaltsliste stehen hat, ohne ihr Gehalt jeweils zu rechtfertigen. Professionell geht in vielen Fällen anders. Obwohl der Dieselskandal schon seit Jahren schwelt, hat das KBA viele Diesel-Motoren bis heute noch nicht rechtssicher abgeprüft. Woran liegt das? Ist das gewollt?
Die Richter in Braunschweig wären gut beraten, wenn sie ein freies Gutachten-Team beauftragen würden und nicht das KBA, das hier als Behörde selbst noch in das Gerede kommen kann, möglicherweise strukturell als befangen angesehen werden muss. Man kann nur hoffen, dass die Richter in Braunschweig den Winterkorn-Prozess gut vorbereiten und das Verfahren am Ende nicht zum Mahnmal der Inkompetenz der Gerichte wird.