In Deutschlands Krankenhäusern und Arztpraxen ist es im Jahr 2022 zu 2696 Behandlungsfehlern gekommen. Die Daten sind jedoch wenig repräsentativ. Experten sind sich sicher: Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Die Behandlungsfehler passieren in jedem Fachbereich. Genauer:

-30,0 % (3.960 Fälle) Orthopädie und Unfallchirurgie

-12,2 % (1.599 Fälle) Innere Medizin und Allgemeinmedizin

-9 % (1.143 Fälle) Frauenheilkunde und Geburtshilfe

-8 % (1.133 Fälle) Allgemein- und Viszeralchirurgie

-8 % (1.006 Fälle) Zahnmedizin

-6 % (834 Fälle) Pflege

-26 % weitere Fachgebiete

Hierunter fallen vermasselte Operationen, übergangene Knochenbrüche, beschädigte Implantate und verwechselte Körperteile, sowie Medikamente. Zwei Drittel der Schäden sind nur vorübergehend. Ein Drittel der entstandenen Schäden ist jedoch dauerhaft.

Doch wie konnte das passieren?

Das Landgericht Mainz hat eine Schadensersatzklage auf Schmerzensgeld in Höhe von € 150.000,00 einer vermeintlich Impfgeschädigten abgewiesen. Zum einen sind Klagen wegen Impfschäden oftmals nicht kausal nachweisbar, dass beispielsweise wie hier die Taubheit des Ohres im Nachgang die Ursache in der Impfung hat.

 

Zum anderen stellt sich oftmals die Frage, ob – wenn sich ein Risiko verwirklicht hat – man auf dieses Risiko seinerzeit hätte hinweisen müssen. Das ist in der Regel nur dann der Fall, wenn dies nach gesicherten wirtschaftlichen Erkenntnissen oder in einem bestimmten Risikospektrum vor Verabreichung der Impfung geboten war.

In einer österreichischen Klinik haben Ärzte einem 82-jährigen Patienten das falsche Bein abgenommen. Der Klinik-Direktor sprach von einer „Verkettung unglücklicher Zustände“ und der Nichteinhaltung des Vier-Augen-Prinzips. Zum Fehler sei es gekommen, weil das falsche Bein markiert worden war. Der Fehler sei beim Verbandswechsel geschehen.

 

Da nun das falsche Bein amputiert wurde, musste nun in einer Nachoperation das andere amputiert werden.

 

Im Endeffekt liegt damit eine beidseitige ()) Unterschenkelamputation vor. Das ist für den Betroffenen eine schwerwiegende Verletzung. Ob das Opfer danach überhaupt noch Prothesen tragen kann hängt von der „Prothesenfähigkeit“ ab. Ein beiderseitiger Unterschenkelverlust erfordert wegen der enormen Lebensbeeinträchtigungen grundsätzlich hohe Schmerzensgelder. Gerichtliche Entscheidungen in Deutschland liegen zwischen 400.000 und 800.000 €. Eigentlich zu wenig.

Zu neudeutsch: Sedierungen durch den Zahnarzt könnten im Einzelfall rechtswidrig sein

Um langwierige Zahnbehandlungen und Operationen für ihre Patienten angenehmer zu gestalten, greifen Zahnärzte neben lokaler Anästhesie gerne auch zu bewusstseinsbetäubenden Sedierungsmitteln. Dies ist sicher auch oft im Interesse des Patienten, insbesondere bei Angstpatienten, kann aber auch zu schwerwiegenden Behandlungsfehlern führen, die einen Haftungsfall des Zahnarztes auslösen können. Insbesondere die intravenöse Gabe von Schlafmitteln muss streng kontrolliert und überwacht werden, was bei einer Zahnarztbehandlung durch den Zahnarzt nur schwer gewährleistet werden kann.

 

Zwar gibt es zu jedem Betäubungsmittel eine Angabe, wie es im Verhältnis zum Körpergewicht zu verabreichen ist. Aber man muss beachten, dass die reine Relation zum Körpergewicht keine sichere Sedierung gewährleisten kann. Zu beachten ist auch, dass eine Sedierung grundsätzlich auch von einem Zahnarzt durchgeführt werden darf. Das Versetzen in eine Narkose bleibt aber dem sogenannten Anästhesisten vorbehalten.

 

Sie sind keine Corona-Leugner und keine Querdenker. Sie hatten nur Gesundheitsprobleme, nachdem sie eine Corona-Impfung über sich haben ergehen lassen.

 

Öffentlich wirksam verklagt ein Herr Dietmar S. die Firma Biontech auf € 150.000,00, weil er nach einer Corona-Impfung auf einem Auge das Augenlicht verlor. Das Uni Klinikum Tübingen diagnostizierte einen Augeninfarkt durch verstopfte Venen. Dietmar S. gibt dem Impfstoff Comirnaty die Schuld und hat vor dem Landgericht Rottweil Klage erhoben. Mündliche Verhandlung ist im Juli diesen Jahres anberaumt.