Die BILD berichtet am 18.01.2025:
„.HSV-Hooligans mit blauen Sturmhauben maskiertet schlagen friedliche Köln-Fans zusammen - Auch Frauen verprügelt.“
Hoffentlich berechnet die Polizei diesen Sondereinsatz an den Verein HSV. Das Bundesverfassungsgericht hat dies erst vor wenigen Tagen erlaubt, die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Risikospielen an die Vereine weiterzureichen.
Man kann nur hoffen, dass die (Nach)Ermittlungen nicht wieder zu lasch sind, die verdächtigen Hooligans nicht nur in Haft kommen, sondern auch in Haft bleiben - und vor allem auch voll finanziell zur Rechenschaft gezogen werden, sowohl für die Mehrkosten des Polizeieinsatzes als auch für die Schäden der Opfer wegen Körperverletzung und sonstiger Sachschäden. Was da geschehen ist, ist schwerer Landfriedensbruch. Der HSV täte gut daran, allen Hooligans, die hier mitgemischt haben, zusätzlich ein lebenslanges Stadionverbot zu erteilen. Die gesetzlichen Regelungen für all das sind da. Man muss sie nur umsetzen.
Den Opfern ist anzuraten, gegen den Verein HSV als auch gegen sämtliche Verantwortliche, die sich an diesem Überfall beteiligt haben, gerichtlich vorzugehen und Schadensersatz zu verlangen. Zusätzlich kann gegen jeden der Täter ein gerichtliches Abstandsgebot beim Amtsgericht Köln eingefordert werden mit entsprechender Kostenlast gegen die einzelnen Hooligans. Nur wenn der Kostenträger der Polizei und die Opfer gegen die Schwachmaten konsequent vorgehen, ändert sich auch etwas für die Zukunft.
Was rechtlich noch nicht geht, ist derzeit noch Wunschvorstellung, sollte aber gesetzlich alsbald umgesetzt werden: wer einen Schaden anrichtet durch: Wer durch eine Straftat einen erheblichen Schaden anrichtet, in der Folge für den Schaden nicht aufkommen kann, sollte gegebenenfalls so lange in Haft bleiben, bis er den Schaden wieder gut gemacht hat. Wer sich Brutalität nicht leisten kann, wird es künftig lassen! Das ist nicht populistisch, das ist einfach so.