Rufmord bezeichnet eine gravierende Form der Diffamierung und Verleumdung, bei der absichtlich falsche und schädliche Informationen verbreitet werden, um den Ruf einer Person zu schädigen. Dies kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen und hat heutzutage auch im digitalen Raum erhebliche Auswirkungen. Im rechtlichen Kontext wird Rufmord als Verletzung des Persönlichkeitsrechts betrachtet und kann das Ansehen einer Person ernsthaft beeinträchtigen. Falsche Anschuldigungen bezüglich krimineller Aktivitäten, moralischer Fehltritte oder beruflicher Unfähigkeit sind typische Beispiele für Aussagen, die als Rufmord angesehen werden können.
Um sich gegen Rufmord zu „wehren“, kann der Betroffenen straf- oder zivilrechtlich vorgehen. Der „Rufmord“ ist zwar kein Straftatbestand, allerdings können rufschädigende Äußerungen den Straftatbestand der üblen Nachrede gem. § 186 StGB oder der Verleumdung gem. § 187 StGB erfüllen. Um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, ist eine Strafanzeige bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zu erstatten. Im zivilrechtlichen Bereich bietet es sich zunächst an, mit einer Abmahnung gegen die rufschädigenden Äußerungen vorzugehen. Die Gegenseite wird dann mit anwaltlichem Schreiben bspw. dazu aufgefordert, die Äußerungen zu widerrufen und das Verbreiten solcher rufschädigenden Äußerungen zukünftig zu unterlassen. Auch wenn eine solche Abmahnung schon häufig zum gewünschten Erfolg führt, kann es natürlich sein, dass die Gegenseite die gestellten Forderungen nicht erfüllen möchte oder überhaupt nicht auf das Schreiben reagiert. In dem Fall können die Ansprüche dann klageweise, bei Eilbedürftigkeit sogar mittels einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden. Eine besondere Relevanz hat „Rufmord“ gewiss im Internet: Unter dem scheinbaren Deckmantel der Anonymität werden rufschädigende Äußerungen schnell getätigt und verbreitet. Auch gegen diskreditierende Aussagen im „World Wide Web“ kann mit den oben genannten Möglichkeiten vorgegangen werden.
Rufmord kann schwerwiegende Konsequenzen für das Privat- und Berufsleben haben. Es ist daher ratsam, in einem solchen Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.