Wie der Begriff „Verdachtsberichterstattung“ vermuten lässt, handelt es sich hierbei um eine Berichterstattung aus einem bloßen Verdacht heraus.
Die Medien berichten meist in der Öffentlichkeit über einen Verdacht gegenüber (prominenter) Personen und legen dabei deren Namen offen oder machen sie anderweitig identifizierbar.
Dies kann schnell zu Konflikten mit der so genannten Unschuldsvermutung führen, die sich aus dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 28 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt. Nach diesem strafrechtlichen Grundsatz sind Beschuldigte so lange unschuldig bis sie rechtskräftig verurteilt wurden.
Um einem solchen Konflikt vorzubeugen, setzt eine zulässige Verdachtsberichterstattung ein Öffentlichkeitsinteresse an der Tat sowie einen Mindestbestand an Beweistatsachen voraus. Je höher dabei das Ansehen oder der Ruf einer Person in der Öffentlichkeit beeinträchtigt wird, desto höheren Anforderungen unterliegt die Beweisermittlung. Grundsätzlich sind stets alle Beweise objektiv zu berücksichtigen, sowohl be- als auch entlastende. Dadurch kann einer Vorverurteilung durch die Medien weitestgehend entgangen werden.
Unwahre Tatsachen(behauptungen) sind dabei nie schützenswert und somit immer unzulässig.
Obwohl die Unschuldsvermutung Verfassungsrang hat, werden Prominente kaum von ihr geschützt, da bereits ein veröffentlichter Verdacht zu dauerhaften Schäden führen kann. Selbst eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch hilft dann meist nicht mehr viel.
Letztlich entscheidet eine Interessenabwägung im Einzelfall darüber, ob die Verdachtsberichterstattung zulässig ist. Dabei ist häufig eine Abwägung zwischen der Pressefreiheit gemäß Art. 5 GG und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vorzunehmen.
[Quelle: „Unschuldsvermutung im Strafverfahren“ in JURAFORUM, URL: https://www.juraforum.de/lexikon/unschuldsvermutung (Stand 19.06.2023); „Unschuldsvermutung – ein Rechtsgrundsatz mit Abnutzungserscheinungen“ in Haufe Online Redaktion, URL: https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/unschuldsvermutung-rechtsgrundsatz-mit-abnutzungserscheinungen_204_77194.html#:~:text=Unschuldsvermutung%20%2D%20ein%20Rechtsgrundsatz%20mit%20Abnutzungserscheinungen&text=Die%20Unschuldsvermutung%20ist%20im%20Rechtsstaat,und%20auch%20so%20behandelt%20werden. (Stand 19.06.2023); „Medienrecht: Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung“ von Rechtsanwalt Dirk Streifler – Partner bei Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, URL: https://www.streifler.de/artikel/die-grundsaetze-der-verdachtsberichterstattung (Stand 09.06.2023).]