Laut Eigenbericht der Tageszeitung WELT hat das Landgericht Schwerin die in die Kritik geratene Stiftung Klima- und Umweltschutz dazu verpflichtet, der Redaktion der Tageszeitung WELT zehn Fragen zu beantworten. Diese will u. a. erfahren, welche Beteiligungen die Stiftung eingegangen ist, welche Aufträge sie an Dienstleister vergeben hat, über wieviele Mitarbeiter sie zu verschiedenen Zeitpunkten verfügte und wer Chef des „wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs“ ist. Auch wenn die Beantwortung der Fragen den Stand der Ministerpräsidentin Schwesig weiter ins Wanken bringen können, hat die Öffentlichkeit ein Anrecht auf Hintergrundinformationen und Transparenz.
Stiftung Klima- und Umweltschutz muss der Presse Fragen zu ihrem Geschäftsbetrieb beantworten
Lawinfo
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