Wer in Quarantäne muss, ist zwar nicht krank, kann aber auch nicht zur Arbeit. Wer zahlt den Ausfall? Das Gesundheitsamt. Das ist die Behörde, die nach dem Infektionsschutzgesetz regelmäßig eine Quarantäne anordnet. In der Regel zahlt der Arbeitgeber das Gehalt ganz normal weiter, stellt aber bei der Behörde einen Anspruch auf Erstattung. Diese muss binnen 3 Monaten geschehen, ebenso wenn ein selbstständiger Verdienstausfall geltend macht.
Im Einzelfall ist zu überlegen, ob es Sinn macht, gegen die Quarantäneanordnung juristisch vorzugehen. War sie nämlich unberechtigt, steht dem Betroffenen ein Schadensersatzanspruch zu. Ob es für eine Internierung Schmerzensgeld gibt, ist nach 1. Durchsicht der Rechtsprechung noch nicht entschieden.