Wer nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals im Dezember 2016 einen Betroffenen Skoda  gekauft hat, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Es liege dann keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung davor, so das Schleswig-holsteinischen Oberlandesgericht in einem Urteil, 13.11.2019.

 

Die Klägerin wusste beim Kauf nicht nur, dass in dem Fahrzeug ein Betroffener Motor verbaut war, sie wusste auch, dass bei dem Skoda schon im Oktober 2016 das vom Kraftfahrt-Bundesamt vorgeschriebene Softwareupdate durchgeführt worden war. Eigentlich klar.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einer aktuellen Entscheidung vom 06.11.2019 dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan Diesel Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen versagt, weil der Kauf des Fahrzeuges erst ein Jahr nach der Veröffentlichung  der Ad-hoc-Mitteilung von VW und nachfolgender Presseinformationen erfolgte. Außerdem sei an dem Fahrzeug schon ein Update aufgespielt gewesen. VW habe also ausreichend informiert.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat den Rückruf von Modellen der Baureihe A4 und A6 angeordnet. Betroffen sind Fahrzeuge, die mit einem V6 (2,7 Liter) TDI-Motor in den Jahren 2004 bis 2009 ausgerüstet worden sind.

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat aktuell den Autohersteller Opel verpflichtet, Modelreihen seiner Fahrzeuge Opel Zafira, Opel Cascada und Opel Insignia (Baujahr 2013 bis 2016) zurückzurufen und ein Softwareupdate aufzuspielen. Das Gericht bestätigt damit eine Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes gegenüber dem Hersteller Opel. Opel wehrt sich dagegen, dass es unzulässig sei, wenn der Stickoxidausstoß bei weniger als 17 Grad Celsius bereits gedrosselt wird.

Viele Gerichte beurteilen Volkswagen zum Schadensersatz dergestalt, dass vor wie das Fahrzeug zurücknehmen muss gegen Erstattung des bezahlten Kaufpreises unter Anrechnung/Abzug der Nutzungsvorteile. Je nach Fahrzeugtyp ist das die Quote der gefahrenen Kilometer im Verhältnis zur Gesamtlaufleistung eines bestimmten Fahrzeugmodells. In der Regel gehen die Gerichte von einer Gesamtlaufleistung um 300.000 km aus oder mehr.