In einer Strafanklage, die insgesamt 700 Seiten umfassen soll, wird u. A. Der frühere VW-Boss Martin Winterkorn wegen schweren Betruges und strafbarer Werbung (Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) angeklagt. Normalerweise wird die Anklage vom Gericht zur Hauptverhandlung zugelassen, Unklarheiten werden im Rahmen der Hauptverhandlung aufgeklärt oder bestimmte Punkte werden als angeblich nicht strafbar nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Hiergegen kann eine Staatsanwaltschaft nochmals Beschwerde beim nächst höheren Gericht einreichen. Was macht das LG Braunschweig?
Einer der Richter aus dem Kollegium (nicht etwa die gesamte Kammer) hat anscheinend Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft erhoben. Dieser eine Richter wirft der Staatsanwaltschaft wohl vor, dass der Vorwurf der strafbaren Werbung wohl „nicht zielführend“ sei. Leider ist diese Zwischenverfahren nicht öffentlich, dass man Details nicht so einfach erfährt. Aber man kann jetzt schon sagen: das Verhalten dieses Richters befremdet. Entweder er kann kein Englisch (nie hat Volkswagen mehr „beschissen“ als mit den Werbespots „Clean Diesel“). Auch wenn Martin Winterkorn nicht den Claus Hipp gemimt hat („Dafür stehe ich mit meinem Namen“), hat Martin Winterkorn sicherlich die Werbespots anlässlich sowohl 2011 u.a. zu verantworten.
Egal, bereits die Vorgehensweise des Richters befremdet. Anstatt einen Eröffnungsbeschluss zu veranlassen oder abzulehnen, der ja dann rechtsmittelfähig wäre, wird in einem Zwischenverfahren die Staatsanwaltschaft „angepinkelt“, deren Job es gerade ist, Verdächtige anzuklagen. Und das scheint der Richter der Behörde wohl vorzuwerfen. Dem Richter bekannt, dass er dadurch den Fortgang des Verfahrens möglicherweise erheblich verzögert. Es scheint, dass er ohne Not ‚treu wie ein Republikaner im Impeachmentverfahren‘ Martin Winterkorn unter allen Umständen unterstützt und mit auf Zeit spielt. Die Anklage wird Winterkorn und der ihm wohlgesonnene Richter nicht verhindern können. Am Ende kann er aber wegen des fortgeschrittenen Alters auf eine Art ‚Honecker-Gnade‘ aus Haftverschonung hoffen. Der Richter scheint befangen. Um das zu belegen, wäre es interessant zu wissen, wie oft der Richter in anderen Fällen so interveniert hat. Wahrscheinlich nie. Eigentlich müsste er sich bereits selbst ablehnen, weil eine Prozesspartei direkt angreift. Aber das tut er wohl auch nicht. Shame! Richter = ungeeignet.