Nachfolgend die Presseerklärung der Verteidigung von Herrn Prof. Dr. Martin Winterkorn zur Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation

 

Textveröffentlichung in der FAZ vom 24.09.2019 im Wortlaut:

 

Die Verteidigung von Herrn Prof. Dr. Winterkorn ist überrascht von der Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Die Erhebung einer Anklage gegen unseren Mandanten wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation durch Unterlassen ist in tatsächlicher sowie in rechtlicher Hinsicht nicht nachvollziehbar. Die Verteidigung weist die Vorwürfe der Anklage daher mit aller Entschiedenheit zurück.

 

Herr Prof. Dr. Winterkorn hatte keine frühzeitig Kenntnis von dem gezielten Einsatz einer verbotenen Motorsteuerungssoftware in US-Diesel-Pkw. Wesentliche Informationen, die ihn in die Lage versetzt hätten, bereits bekannte Probleme mit den US-Dieselmotoren zutreffend einzuordnen, erreichten ihn damals nicht. Herr Prof. Dr. Winterkorn verließ sich in dieser Situation auf eine korrekte und gesetzeskonforme Arbeit der zuständigen Mitarbeiter sowie auf eine vollständige Berichterstattung an ihn.

 

Erkannte Probleme bei der Abgasreinigung von älteren Pkw wurden ihm als technisch lösbar und rechtlich beherrschbar geschildert. Vor diesem Hintergrund gab es bei Herrn Prof. Dr. Winterkorn die nachvollziehbare Erwartung an die Verhandlungsführer von VW, dass zeitnah eine Lösung gemeinsam mit den US-Behörden erzielt werden würde. Eine Eskalation war für ihn nicht vorstellbar, zumal er Gegenteiliges bis zur Veröffentlichung der Notice of Violation am 18.09.2015 nicht gehört hatte.

 

Insofern war auch seine Vorstellung hinsichtlich einer möglichen Sanktion durch US-Behörden bestimmt durch die Einschätzung der eigenen Juristen, die nur eine maßvolle Bebußung im üblichen Rahmen erwarteten, der keinerlei Kapitalmarktrelevanz für die Aktie der Volkswagen AG haben würde.

 

Vor diesem Hintergrund ist für die Verteidigung nicht nachvollziehbar, wieso die Staatsanwaltschaft Braunschweig weiterhin an der Idee festhält, der Herr Prof. Dr. Winterkorn habe Grund und Anlaß gehabt, der Öffentlichkeit kapitalmarktrelevante Informationen zu verschweigen. Dafür gibt es nach dem Ergebnis der Ermittlungen keinerlei belastbare Anhaltspunkte. Einen solchen Nachweis wird auch das weitere Verfahren nicht erbringen.Herr Prof. Dr. Winterkorn hat sich in dieser Sache nichts vorzuwerfen. Er hat sich schon im Ermittlungsverfahren umfassend zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen über seine Rechtsanwälte geäußert. Er wird sich gegen die Vorwürfe auch im Zwischenverfahren bei dem Landgericht Braunschweig weiter verteidigen.

gez.
Dr. Felix Dörr, Rechtsanwalt