VW versucht bei den Dieselprozessen immer wieder den Betrug ‚ungeschehen‘ zu machen, indem es auf die durchgeführten Software-Updates verweist. Das LG Düsseldorf lässt diese Argumentation nicht gelten: Betrug ist Betrug. Das Gericht ging weiter von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung des Kunden aus im Sinne von § 826 BGB.
Für das Gericht kommt es darauf an, ob der Käufer eines mangelhaften Fahrzeuges vor Kauf entsprechend aufgeklärt wurde. Das ist grundsätzlich nicht der Fall. Deshalb können betrogene Kunden auch noch nach Jahren Rückabwicklung verlangen. Allerdings könnte mit dem Ablauf des Jahres 2019 in einigen Fällen Verjährung eintreten.
Wer Opfer eines Dieselbetruges wurde und noch nicht unternommen hat, der sollte sich spätestens jetzt um seine Ansprüche kümmern. Ansprüchen unserer Kanzlei sind die Rechtsanwälte Oliver Hirt und Rafael Fischer, 07531/5956-10 oder per Email auf Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Den Erstcheck machen wir kostenlos.
[LG Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2019, Az: 7 O 166/18]