Sein persönliches Erscheinen zu diesem Termin bleibt angeordnet. Der Ex-VW-Boss Dr. Martin Winterkorn, der von uns in einem Dieselprozess persönlich verklagt wurde, lässt sich in dem laufenden Zivilverfahren nun von seinem Strafverteidiger vertreten. Das ist gar nicht so verkehrt. Den Vorwurf, den wir gegenüber Herrn Dr. Martin Winterkorn erheben, geht nämlich dahin, dass er als VW-Chef im Zeitpunkt des Fahrzeugkaufes durch unseren Mandanten gewusst hat, dass dieser Motortyp mit einer unzulässigen Betrugssoftware ausgestattet ist. Als Konzernchef hätte er verhindern müssen, dass solche Fahrzeuge weiter verkauft werden, selbst wenn er an der Software nicht mitgetüftelt hat.
Bereits die Compliance-Vorschriften des Unternehmens verbieten so etwas.