Es gilt zumindest für einen Cannabis-Patienten aus Dormagen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Urteil vom 24.10.2019, Az. 6 K 4574/18) gewährt einem Mann die Fahrerlaubnis, auch wenn er gleichzeitig Cannabis konsumiert. Das aber nur, wenn es sich um ein Medizinal-Canabis handelt, die Einnahme ärztlich verordnet ist und ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass der Patient zwischen Einnahme des „Medikaments“ und Fahrtauglichkeit trennen kann.

 

Dies gelte aber nur bei legalem Konsum, nicht, wenn der Betroffene illegal kifft. Bei einer Dauerbehandlung kann die Behörde aber wegen des Risikos der möglicherweise schädlichen Langzeitwirkung nach einiger Zeit ein erneutes Gutachten einfordern.

 

So richtig nachvollziehbar und konsequent ist die Entscheidung nicht. Letztlich ist nicht die Motivation für den vorangegangenen Konsum entscheidend, als vielmehr der THC-Gehalt zum Zeitpunkt der Teilnahme am Straßenverkehr.