In den grauschwarzen Blitzersäulen befinden sich Geräte des Messsystems „PoliScan Speed“. Daneben sind noch mobile Versionen im Einsatz. Das Amtsgericht Mannheim hat Zweifel daran, dass die gefertigten Lichtbilder und Bußgelder rechtlich überhaupt verwertbar sind. Ein Gutachter hatte nämlich festgestellt, dass in die Messwertbildung Daten einfließen, die sich an nicht zulässigen Messpunkten orientieren. Ob das so ist, muss noch geklärt werden. Wenn der Hersteller nun nicht die Zweifel ausräumt, sind die mit diesem System gefertigten Bilder nicht verwertbar.
Wer von einer PoliScan geblitzt wurde, sollte auf jeden Fall – wenn auch nur fristwahrend – Rechtsbehelf gegen einen Bußgeldbescheid einlegen.
Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind die Rechtsanwälte Michael Schmid und Rafael Fischer
FISCHER & COLLEGEN
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