Die diversen Betriebsschließungen erfolgten durch staatliche Anordnung. Die Kehrseite dieser Bescheide und Allgemeinverfügungen ist der große Kostenblock, der zunächst einmal bei Unternehmer bleibt. Vom fehlenden Gewinn ganz zu schweigen. Hier sind wir der Auffassung, dass genau da der Staat einspringen muss, nicht in Form von billigen Krediten mit dem Wirtschaftsrisiko des Unternehmers, sondern durch Entschädigung 1:1 der nicht vermeidbaren Kosten (bis zur Wiedereröffnung). Hier war der Staat in der Krise nicht konsequent genug. Nebeneffekt wäre darüber hinaus, dass dann nicht alle auf einen schnelles Wiederhochfahren der Wirtschaft drängen würden. Am Ende würde das eh übernehmen müssen. Sollte man sich nicht nur Zeit, sondern auch Gelassenheit erkauft.
Da es schlicht nicht sein kann, dass Betriebe über ungewisse Zeit einen „Lockdown“ durchführen müssen, ohne für den eingetretenen und eintretenden Schaden entschädigt werden, die ‚Soforthilfe‘ von wenigen tausend Euro verpufft.
Wir stellen für alle unsere Mandanten in diesen Tagen einen förmlichen Antrag auf Kostenentschädigung. Das sollte sich jeder schleunigst überlegen. Hier könnten Fristen laufen.