Das Bundeskabinett hatte im September 2024 einen Gesetzesentwurf beschlossen, um Einsatzkräfte, Ehrenamtliche und politisch Engagierte besser vor Angriffen zu schützen. Der Entwurf unter der Leitung von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht Ergänzungen im Strafgesetzbuch vor, darunter die Strafbarkeit von Angriffen auf Rettungskräfte, Polizisten und Ehrenamtliche sowie die Nötigung politisch Aktiver, wie Gemeinderats- oder EU-Parlamentsmitglieder. Zudem soll der Einsatz von Tasern durch die Bundespolizei rechtlich abgesichert werden.
Die Union fordert während der Beratungen eine Erhöhung der Mindeststrafen: sechs Monate für tätliche Angriffe und ein Jahr für heimtückische Angriffe oder Angriffe mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen. Derzeit liegt die Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte bei drei Monaten.
Wer Straftäter ist, sollte auch mit einer Verurteilung ohne Bewährung immer schon dann rechnen müssen, wenn er zum Zeitpunkt der Begehung bestimmter Straftaten keiner ernsthaften hauptberuflichen Tätigkeit oder Ausbildung nachgeht. Bei Schülern soll gelten: An Unterricht kann man auch im Jugendgefängnis oder während des Jugendarrest teilnehmen. Gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden sollte man strigent vorgehen.
Ein Kriterium sollte auch sein, ob der Täter für den angerichteten Schaden (einschließlich Schmerzensgeld) unverzüglich aufkommen kann. Viele Täter sind der Auffassung: all das kostet mich ja nichts. Gerade Jugendliche oder Heranwachsende sollte man immer dann in die finanzielle Pflicht nehmen, wenn es nicht nur bei einer richterlichen Ermahnung bleiben kann. Wenn die Täter (ob jung oder alt) nicht zahlen können, kann das nicht das Problem der Geschädigten sein. Wenn der Täter für die Folgekosten nicht aufkommen kann, dann kann er sich die Straftat auch nicht leisten. An dieser Stelle tritt bei den Tätern die meiste Läuterung ein, nicht weil es ihnen leid tut, sondern weil sie merken, dass sie sich solche Eskapaden künftig keinesfalls mehr leisten können und und künftig solche Kosten nicht mehr auslösten wollen. Das dämmt die Wiederholungsgefahr ungemein ein. Wir gehen Straftätern im Nachgang konsequent wegen den Schadensersatzansprüchen nach. Meist ist dieses Nachverfahren für die Täter am heilsamsten! Warum? Weil, bei einem Sach- oder Personenschaden geht es bei der Regulierung nicht um das Befinden des Täters oder dessen schwierige Kindheit, sondern um den Schaden des Opfers. Tränendrüse nützt nichts, allenfalls beim Opfer. Und der Schadensersatz ist nun mal so hoch, wie er ist. Schadensersatzansprüche sollten im Nachhinein immer durchgesetzt werden.
Null Toleranz. Das hilft. Derzeit lachen v.a. die jungen Migros (Personen mit Migrationsvordergrund) die Deutschen und die deutsche Justiz regelmäßig aus. Das ist keine politische Sichtweise, sondern schlicht die Lehre aus der Gegenwart und der falschen Verständnispolitik in Deutschland.