Faktisch schon. In dem Bericht „Personalausweis jetzt nur noch mit Fingerabdrücken“ lässt schon erahnen was das bedeutet. In den nächsten 10 Jahren werden alle Deutschen einen neuen Personalausweis beantragen und müssen dann jeweils zwei Fingerabdrücke beim zuständigen Einwohnermeldeamt abgeben, die dann auf einem Chip in dem Ausweis gespeichert werden. Aber nicht nur dort. Sie werden natürlich auch beim Einwohnermeldeamt gespeichert. Offenkundig dient dies der Sicherheit gegen Passfälschungen. Dabei gibt es gar nicht so viele Passfälschungen, die nicht als Fälschungen erkannt werden, wie immer in den Medien verbreitet wird. Es wird nicht lange dauern, dann werden die Behörden beim Abgleich von Fingerabdrücken jeweils vorab die hinterlegten Daten von verdächtigen Personen anfordern. Binnen 10 Jahren hat dann der Staat die Fingerabdrücke von allen Bürgern. Das ist nicht rechtens!

 

Aber was soll man machen?! Wer die Abgabe seiner Fingerprints verweigert, erhält keinen neuen Ausweis. Die gefräßige Datenerfassung durch den Staat sollte auf den gerichtlichen Prüfstand kommen. Zugleich findet sich ein Deutscher, der nach Erhalt des neuen Personalausweises sein Einwohnermeldeamt daraufhin verklagt, die von ihm erhobenen Fingerdaten wieder zu löschen. Dann müssen Gerichte prüfen, ob eine Gesetzwidrigkeit vorliegt oder das staatliche Datensammeln korrekt ist.