Martin Winterkorn wurde schon einmal an seinem Bein operiert. Eigentlich ist das keine besondere Mitteilung. Wäre da nicht der größte Wirtschaftsstrafprozess der Nachgeschichte. Martin Winterkorn wurde zur Symbolfigur für den Dieselskandal, hat sich allerdings zum Höhepunkt des Skandals seinerzeit in den Ruhestand verabschiedet und zum Prozessauftakt eine Krankmeldung vorgelegt. Ob an Martin Winterkorn mehr als nur Symbolik dran ist, soll ein Strafprozess vor dem LG Braunschweig zeigen. Dort hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erhoben.

 

Ursprünglich sollte der Prozess 2021 beginnen. Wegen Beinproblemen wurde der Prozessbeginn vertagt auf den 03.09.2024. Jetzt hat sich Martin Winterkorn erneut operieren lassen. Die Deutsche Presseagentur meldet, dass die OP gut verlaufen sei, Winterkorn aber körperlich insgesamt sehr geschwächt sei. Das Gericht hält bislang an seinem Prozessbeginn zum 03.09.2024 fest. Es bleibt abzuwarten, ob Martin Winterkorn bis dahin prozesstauglich genesen ist.

Sollte Martin Winterkorn verurteilt werden, könnte dies einen Direkthaftungsanspruch der Geschädigten Dieselfahrer gegen ihn auslösen. Nur gut, dass in der Zwischenzeit diese Ansprüche fast sämtlich verjährt wären. In der Vergangenheit hat Volkswagen sämtliche Direktansprüche – wir hatten seinerzeit wiederholt Martin Winterkorn im Dieselprozess mitverklagt – die Ansprüche geregelt, dass es auf eine Inanspruchnahme des Martin Winterkorn im Einzelfall nicht ankam.

 

Krankheit und „einen Prozess in die Länge ziehen“ kann sinnvolle Prozesstaktik sein.

siehe hierzu auch:

https://www.lawinfo.de/index.php/35-ausgewaehlte-rechtsgebiete/who-is/1209-winterkorn-hat-fuss

https://www.lawinfo.de/index.php/32-ausgewaehlte-rechtsgebiete/strafrecht/1222-update-zu-winterkorn-hat-fuss 

https://www.lawinfo.de/index.php/8-ausgewaehlte-rechtsgebiete/allgemein/1450-dr-martin-winterkorn-in-absente 

https://www.lawinfo.de/index.php/32-ausgewaehlte-rechtsgebiete/strafrecht/1359-der-strafprozess-gegen-winterkorn-verzoegert-sich-erneut