Schon zu Beginn des Ukraine-Krieges haben wir auf diese Möglichkeit hingewiesen. Wenn der Internationale Strafgerichtshof jetzt einen Haftbefehl erlässt, scheinen die Beweismittel für die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Putin persönlich ausreichend zusammengetragen sein. Nach dem Haftbefehl geht es konkret um die rechtswidrige Deportation von Kindern aus den besetzten Gebieten nach Russland. Der Haftbefehl erging auch gegen die Kinderrechtsbeauftragte von Putin, eine Maria Alexejewna Lwowa-Belowa. Letztere hat nach anderen Fernsehberichten selbst ein Kind adoptiert.
Der russische Staat beeilte sich darauf hinzuweisen, dass der Haftbefehl nicht für Russland gelte und deshalb nicht beachtet werden. Ist der Haftbefehl damit nur symbolischer Natur? Nein er kann jederzeit vollstreckt werden, wenn Putin oder seine Kinderrechtsbeauftragte dem Boden der 123 Mitgliedstaaten betritt, die den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag anerkennen.
Es kann durchaus sein, dass es bei Änderungen der russischen Machtstruktur zu Überlegungen wird, bei einem Kurswechsel Pudding genau dorthin abzuschieben, damit man ihn „seriös“ los hat. Putin wird allmählich erkennen: die Zeiten haben sich geändert.