Das Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung läuft. Es besteht Fluchtgefahr, hat das Landgericht München I festgestellt. Auch wenn sie nur in die Schweiz flüchten wollte, so die Vermutung, werden Steuerstraftaten in der Schweiz eben nicht verfolgt.

 

Wegen der „Maskenabzocke“ selbst scheint Frau Tandler bislang wohl nicht belangt worden zu sein. Andrea Tandler und ihr Lebenspartner sollen durch Masken-Geschäfte an die öffentliche Hand Provisionen kassiert haben von über 14 Millionen Euro. Die Produkte waren sämtlich überteuert (8,90 Euro je FFP2-Maske, was schon damals völlig überteuert gewesen sein dürfte). Der Preis errechnet sich ganz einfach. Im Preis enthalten ist die „Provisionsspanne“ für das Vermittlerpaar. Hier wurde der Staat ganz bewusst abgezockt. Das ist ein Ansatz für Ermittlungen nach § 266 StGB.