Das Verwaltungsgericht ist nicht das Landgericht. Während die Bild-Zeitung bei BILD für ihre Berichterstattung über Christoph Metzelder noch mit einer einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Köln gestoppt wurde, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Pressemitteilung unter Namensnennung und Detailinformationen nicht beanstandet. Zum Teil liegt dies vielleicht auch daran, dass die Gerichte bei leidlicher Verdachtsberichterstattung sehr sensibel sind. Die Anklageerhebung selbst ist dagegen ein Faktum, bei dem auch Namen und Detailinformationen zur Anklage genannt werden dürfen. Für die Betroffenen, hier Hr. Christoph Metzelder, ist dies besonders unangenehm, wenn es um jugendpornographische Schriften/Bilder geht.
Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass bei einer mit Beweisen unterfütterten Verfehlung durchaus „Ross und Reiter“ genannt werden dürfen. Das wäre bei der Masse von unbekannten Straftätern oftmals hilfreich und in der Sache disziplinierend, wenn nicht nur über Justin M. oder Ludmilla P. berichtet wird.
Wenn früher im Dorf etwas passiert war, wusste jeder Bescheid, um wen es sich handelt. Jetzt sind wir ein globales Dorf; und deshalb sollen die Täter vor Identifizierung geschützt werden?