Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert eines Autos um mehr als 130 Prozent, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Es kann dann nur der Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt werden. Es besteht keine Veranlassung, diese Grenze weiter auszudehnen. Eine Überschreitung der 130 % - Grenze um 1,7 % ist insoweit nicht geringfügig. Im Oktober 2008 war die Ehefrau des späteren Klägers mit dessen PKW Renault Scenic 1,9 dCi in München unterwegs. Verkehrsbedingt musste sie hinter einem anderen Auto halten, da Fußgänger die Strasse überquerten. In diesem Moment spürte sie einen Schlag gegen das Fahrzeug. Ein anderer Verkehrsteilnehmer war hinten rechts aufgefahren.

Am 24.02. 2015 verhängte das Kölner Landgericht das Urteil in einem unglaublichen Vergewaltigungsfall:Knapp drei Tage hielt der Täter, ein Gärtner aus gutbürgerlichem Umfeld, eine 17-jährige Schülerin im September 2014 im Laderaum eines Transporters in seiner Garage fest. Er fesselte sie, verstopfte ihr Mund und Ohren, setzte ihr einen Motorradhelm mit zugeklebtem Visier auf, schnitt ihr mit einem Messer die Kleidung vom Leib und verging sich an ihr. Dabei forderte er sie auf, sie solle sich doch entspannen und gehen lassen – was das Gericht als purste Form des Zynismus verurteilte.

Einer Patientin, die ihre linke Schulter nach einer fehlerhaft gewählten und fehlerhaft durchgeführten Schulteroperation nichtmehr einsetzten kann, steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 € zu.

 

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall einer Frau entschieden, die an Schulterbeschwerden litt.

Bei einem mehrwöchigen Ausfall des DSL-Anschlusses kann der Kunde einen Schadenersatzanspruch haben.

 

Hierauf hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Falle des Kunden eines Telekommunikationsunternehmens hingewiesen. Durch einen Fehler des Unternehmens ließ sich der DSL-Internetanschluss ca. zwei Monate lang nicht nutzen. Da der Kunde über diesen Anschluss auch seinen Telefon- und Telefaxverkehr abwickelte, entstanden ihm Mehrkosten durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter und für die Nutzung eines Mobiltelefons. Er verlangt zudem Schadenersatz in Höhe von täglich 50 EUR für den Fortfall der Möglichkeit, seinen DSL-Anschluss während des Zeitraums nutzen zu können.

Ein Reinigungsunternehmen muss keine Warnschilder aufstellen, wenn deutlich sichtbar ist, dass eine Treppe feucht gewischt wurde. Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. Geklagt hatte eine Frau, die an ihrem Arbeitsplatz auf einer frisch gewischten Treppe gestürzt war.