Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 22.12.2022 entscheiden. Zwar hat der EuGH in der Vergangenheit sowohl Frankreich als auch Deutschland dafür gerügt, dass die Grenzwerte für den Schadstoff Stickstoffoxid überschritten wurden, diese Verpflichtung habe jedoch ein allgemeines Regulierungsziel. Der einzelne Bürger habe deswegen keine Rechte, den Staat zu maßregeln oder Schadensersatz von ihm zu verlangen. In der Klage ging es um Schadensersatzansprüche eines Bürgers in Paris, der seine Gesundheit durch die hohe Luftverschmutzung konkret als geschädigt ansah. Unterstellt, der Kausalbeweis hierzu könnte gelingen, fehlt es an einer zulässigen, direkten Anspruchsgrundlage. Die gesetzlichen Bestimmungen, die insoweit vorhanden sind, dienen der allgemeinen Lenkung, nicht dem Schutz des einzelnen Individuums.

 

 Noch!

 

Die EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott hat nach einem Bericht der Legal Tribune Online (LTO) eine Haftung des Staats grundsätzlich für möglich gehalten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Staaten im Weiteren dazu gezwungen werden rechtliche Voraussetzungen zu schaffen, damit einzelne Bürger gegen den Staat vorgehen können, wenn die Richtlinien nicht eingehalten werden.

 

[EuGH, Urteil vom 22.12.2022, Az. C-61/21]