Mit einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofes möglicherweise allen Dieselfahrzeugen vor Baujahr 2018 (egal welche Marke) die Stilllegung in 2025, sofern der Europäische Gerichtshof dem Schlussantrag des Generalanwaltes folgt. Noch ist nichts entschieden. Der Fall geht zurück auf eine Vorlage des Landgericht Duisburg an den Europäischen Gerichtshof. Nach Auffassung des Generalanwaltes müssen die Emissionsgrenzwerte auch im Normalbetrieb eingehalten werden. Und da liegt das Problem: im Prüfzyklus zu jeweilig beantragten Typengenehmigung der Fahrzeuge (nach NEFZ) werden die Grenzwerte in der Regel eingehalten, im normalen Fahrbetrieb dann nicht mehr. Es jedoch so aus, dass die Fahrzeuge sämtlich für den Prüfbetrieb entsprechend ausgelegt sind. Konkret geht es darum das Dieselfahrzeuge der Euro 5-Norm mehr als 180 mg/km an Stickoxiden im normalen Fahrbetrieb (Straßenverkehr) ausstößt.
Mit einem Urteil dürfte noch dieses Jahr oder Anfang 2025 zu rechnen sein.
Möglicherweise geht es da nicht mehr nur um „Nachrüstung“, sondern um konkrete Stilllegung des Fahrzeuges. Vielleicht wäre das der Elektro-Lobby so ganzrecht. Die Absatzflaute für diesen E-Fahrzeuge würde dann wohl durch Gerichtsurteil beendet, weil sämtliche älteren Diesel-Fahrzeuge einfach aus dem Verkehr gezogen werden. Als Problem kommt noch hinzu: wer wegen seinem dies nichts unternommen hat, könnte in eine Verjährungsfalle rutschen. Diesel-Besitzer müssen gegebenenfalls zügig handeln.