Wer als Anleger in S & K Sachwerte Nr. 2 oder S & K Real Estate Value Added investiert und in der Vergangenheit (vermeintliche) Gewinnausschüttungen erhalten hat, erhält dieser Tage wahrscheinlich eine Klage zugestellt von dem Insolvenzverwalter der S & K – Firmengruppe Achim Ahrendt. Viele Anleger beklagen, nun ein zweites Mal zur Kasse gebeten zu werden. Die Zahlungsklage des Insolvenzverwalters hat seinen Rechtsgrund darin, dass es sich bei den Auszahlungen um keine echten Gewinnausschüttungen handelt, sondern um verdeckte Einlagenrückzahlungen. Ein echter Gewinn durch Einnahmeüberschuss drückt sich im Bilanzgewinn aus.
Wer aus dem „Nachlass“ der Herren Jonas Köller und Stephan Schäfer mit Forderungen gegen seine Person konfrontiert wird, sollte die Angelegenheit dringend anwaltlich prüfen lassen. Der Anwalt wird dann eine Handlungsempfehlung für den Einzelfall abgeben können. Lassen Sie auch prüfen, ob gegen den Berater oder Vermittler ein Regressanspruch gegeben ist, insbesondere wenn auf die Möglichkeit der Rückforderung früherer Ausschüttungen nicht hingewiesen wurde. Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Rafael Fischer (Telefon 07531/595610).