Umgangsrecht der leiblichen Väter wird gestärkt
Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters wurde zwischenzeitlich im Bundestag beraten. Im Rahmen dieser ersten Lesung wurde auf die gesellschaftliche Realität hingewiesen, dass die Lebensmodelle und familiären Strukturen heutzutage bunter und vielfältiger seien, als dies noch vor 30 Jahren der Fall war. Realität sei auch, dass Kinder in bestehende Ehen hineingeboren werden, deren leiblicher Vater nicht der Ehemann ist.
Eine Person - ein Pass
Das deutsche Passrecht erfährt zum 26.06.2012 eine wesentliche und wichtige Änderung. Kindereinträge im Reise der Eltern berechtigen dann nicht mehr zum Grenzübertritt. Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip „eine Person - ein Pass“. Es empfiehlt sich für die von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen bei der zuständigen Passbehörde rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen.
Neues Sorgerecht unverheirateter Eltern
Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich derzeit eine Änderung des Sorgerechts. Die Neuregelung ermöglicht das gemeinsame Sorgerecht für Unverheiratete, wenn nicht ausnahmsweise das Kindeswohl entgegensteht. Ziel ist es, ein einfaches und unbürokratisches Verfahren für unproblematische Fälle zu finden.
Umgangsrecht: Nicht sorgeberechtigter Elternteil hat Anspruch auf Ferienregelung
Zum Umgangsrecht gehört bei einem knapp fünf Jahre alten Kind auch eine Ferienregelung, die es ihm und dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ermöglicht, einen längeren Zeitraum zusammen zu sein. Mit dieser Entscheidung gab das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. einem Vater recht, der mit seinem Sohn eine 14-tägige Italienreise unternehmen wollte.
Neue Düsseldorfer Tabelle mit höherem Selbstbehalt
Zum 01.01.2011 ist die neue „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft getreten.Der notwendige Selbstbehalt wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 900 € auf 950 € erhöht.Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 €.