Das oberste Gericht Großbritanniens erlaubte einer krebskranken Jugendlichen nach ihrem Krebstod, ihre Leiche einfrieren zu lassen. Das Mädchen ist inzwischen verstorben und hoffte, dass ihre Krebsform durch den medizinischen Fortschritt in Zukunft heilbar würde und dann eventuell wieder aufgeweckt werden kann. Der Vater des Mädchens war dagegen, weil er befürchtete, dass für den Fall, dass eine spätere Behandlung erfolgreich sein würde, das Mädchen dann immer noch 14 Jahre alt ist und ohne Eltern und Angehörige wäre. Das Gericht gab dem Wunsch der 14- jährigen Vorzug. Zwischenzeitlich ist die Leiche des Mädchens in die USA überführt worden und ist in Trockeneis gelegt. In Deutschland gibt es nach unseren Erkenntnissen noch keine solche oder ähnliche Entscheidung.
(Q: n-tv.de vom 18.11.2016)