Das deutsche Passrecht erfährt zum 26.06.2012 eine wesentliche und wichtige Änderung. Kindereinträge im Reise der Eltern berechtigen dann nicht mehr zum Grenzübertritt. Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip „eine Person - ein Pass“. Es empfiehlt sich für die von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen bei der zuständigen Passbehörde rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen.
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