Ein Architekt haftet für eine fehlerhafte Kostenschätzung. Der Toleranzrahmen für einen Architekten liegt im Bereich von 30-40 %. Das ist jedoch nur eine Richtgröße. Der Toleranzrahmen kann nicht generell einheitlich festgelegt werden. Die für eine größere Quadratmeterfläche erstellte Kostenschätzung kann nicht auf die geringere Fläche anhand der Kosten pro Quadratmeter umgerechnet werden. Es kommt daher auch künftig auf den Einzelfall an.

 

[OLG Dresden, Beschluss vom 24.11.2016, Az 10 U 1128/15]